Angela Schmid
CDU
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Frage von guenther s. •

Frage an Angela Schmid von guenther s. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmid

als Wähler und Inhaltlicher Angelegenheit – Betroffener – möchte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fakten bitte.:

Seit zig Jahren müssen Patienten wahrlich eine Tortur durchlaufen bei der Thematik Cannabis zur med. Verwendung ( www.acmed.org ) in Mannheim kommentierte ein „konservatischer „ Richter einen Verfahrensablauf hierzu wo einen Betroffenen durch 3 Verhandlungen gejagt wurde so.:
Warum müssen wir kranke vor Gericht zerren ?

Der Betroffene wurde zum 3. mal Freigesprochen und d. StA zog den Einspruch zurück und gab beschlagnahmtes Material heraus.

Es ist an der Zeit – unbedingt – und schnellsten aufgrund bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisse deren zu Hilfenahme incl. In Absprache der behandelnden Ärzte den Patienten Zukünftig einen – geregelten –vertretbaren Umgang zu gewähren

Bitte informieren Sie sich unter obg. Homepage und teilen Sie hier Ihre Stellungnahme mit.

………………………………

Zu obg. Aspekt wird in – BW – verschärft gg. Betroffene vorgegangen /
Die Verwaltungsorgane entziehen jedem den – Führerschein - , ungeachtet dessen ob überhaupt ein kausaler Zusammenhang zum Strassenverkehr oder Fahrzeugnutzung besteht.
Hierdurch wird in – BW – Personen regelrecht die bestehende Existenzgrundlage entzogen / Durch d. Situation entzweien sich Familien /
Weiterführend fallen diese über kurz oder lang der Sozialhilfe zu, d.h. obwohl keinerlei Verfehlung oder Missbrauch vorliegt , werden durch das blosse Aussprechen der Vermutungsgrundlage „künstliche „ Sozialfälle und dadurch bedingte kommunale und Landesfinanzbelastende –Sozialfälle – geschaffen !
Jeder Mörder / Vergewaltiger und Kinderschänder stehen – höhere – und tiefgreifender Persönlichkeitsrechte zu als einer – Person – welche ärztl. U. med. Begründet ab und an Konsumiert und – nicht – im Strassenverkehr teilnimmt !

Wie sehen Sie dies Zukünftig

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stolz,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Cannabis als Arzneimittel. Die Diskussion zur Anwendung von cannabishaltigen Präparaten zu medizinischen Zwecken muss meines Erachtens klar von der Frage einer Legalisierung „weicher Drogen“ abgegrenzt werden. Es geht nicht um eine Entkriminalisierung oder Legalisierung des Besitzes von Betäubungsmitteln schlechthin, sondern nur um die Frage ihrer möglichen therapeutischen Nutzung. Wie bei jeder arzneilichen Verwendung müssen dabei sorgfältig Nutzen und Risiken abgewogen werden. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass Cannabis ein nicht zu vernachlässigendes Suchtpotential aufweist und damit nicht nur Gefahren für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft birgt. Durch die Diskussion der therapeutischen Nutzung darf daher nicht ein falsches Signal gesetzt werden, das dazu führt, dass gerade Jugendliche und Heranwachsende die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums verkennen. Andererseits ist den Patientinnen und Patienten der Zugang zu einer Erfolg versprechenden Therapie zu eröffnen, soweit diese durch wissenschaftliche Erkenntnisse abgesichert ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Cannabis-Produkte. Soweit diese Produkte das für Medikamente übliche Zulassungsverfahren durchlaufen haben, gibt es gegen ihre Abgabe als standardisiertes Präparat mit pharmakologisch exakt definierten Inhaltsstoffen meines Erachtens keine Einwände. Zumal in der Schmerztherapie mit weit stärkeren Wirkstoffen gearbeitet wird. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachgewiesen sein. Dies ist bei ungeprüften Cannabis-Zubereitungen aber nicht der Fall. Der genaue Wirkstoffgehalt sowie Art und Umfang schädlicher Beimengungen ist nicht geklärt. Eine generelle Freigabe von Cannabis halte ich daher - auch zum Zwecke der Selbstmedikation - für unverantwortlich.

Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2005 bestätigt. Darin hat es noch einmal festgestellt, dass die Selbstbehandlung mit Cannabis-Produkten, die nicht nach dem AMG freigegeben sind, zu Recht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und deshalb strafbar ist.

In Deutschland ist derzeit meines Wissens nur die Herstellung von halbsynthetischem Dronabinol - dem medizinischen Hauptwirkstoff der Cannabispflanze - als Rezeptursubstanz zugelassen. Über eine solche Zulassung entscheidet das unabhängige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Frage der Arzneimittelsicherheit wird damit ausschließlich aufgrund fachlicher Kriterien beantwortet und unterliegt keiner politischen Einflussnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmid, MdB