Frage an Angela Schmid von Ralf R. bezüglich Familie
Hallo Frau Schmid,
wie wird es mit den Ergänzungsgesetzen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft weitergehen? Erfolgt eine steuerliche Gleichbehandlung mit kinderlosen heterosexuellen Verheirateten?
Danke für die Antwort
anbei die Antwort von Frau Schmid, MdB:
Sehr geehrter Herr Runnert,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaften. Einer vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe bzw. einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe steht Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Dies hält die CDU für richtig.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum meines Erachtens bereits ausgefüllt. Der Gesetzgeber hat Rechte und Pflichten für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften festgelegt und damit den – auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – verfassungsrechtlich zulässigen Spielraum für die Gleichstellung mit Ehe und Familie bereits ausgefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmid, MdB