Frage an Angela Erwin von Eric P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich mache mir über das geplante NRW-Polizeigesetz Sorgen:
1. Der Begriff der „drohenden Gefahr“: ist viel zu allgemein und unscharf gehalten. Ich möchte nicht, dass Beamte jemanden aufgrund von einem Bauchgefühl für bis zu 28 Tage in Gewahrsam nehmen können.
Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, die ebenfalls durch diesen Begriff vereinfacht wird, halte ich auch für unzumutbar.
2. Wie wird der NRW-Trojaner die Telekommunikation überwachen? Zero-Day Exploits? Das würde Allen Anderen auch schaden, da diese Sicherheitslücken nicht mehr öffentlich gemacht würden. Oder wird der Zugriff über Backdoors von Herstellern erzwungen? Oder würde den Betroffenen das Handy weggenommen und Zusatz Hardware oder der Trojaner installiert?
Ich finde ich alle Vorgehensweisen kriminell und unzumutbar. Auch weil zu viele Menschen unter dem Bauchgefühl (drohende Gefahr) der Polizei leiden werden.
3. Die Polizei dürfte künftig verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen durchführen. (Schleierfahndung). Das klingt für mich eher nach Rassenfahndung.
4. Außerdem dürften Polizisten künftig Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als "Taser", tragen und einsetzen. Pro, sie sind vorerst oft nicht letal. Aber sie können auch Spätfolgen oder Traumata auslösen. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass diese Waffe so inflationär wie in den USA eingesetzt werden würde. Damit hätte die Exekutive direkt die Möglichkeit zu strafen, was meiner Meinung der Judikative vorbehalten sein sollte.
Meine abschließende Frage ist aber, wie diese Maßnahmen Terroranschläge verhindern sollten? Gibt es ein Land, das weniger Anschläge hat als Deutschland aber mehr Überwachung? Gibt es Statistiken (belegbare Fakten) die solch ein Gesetz rechtfertigen?
Können Sie als Anwältin, Ihrer Schweigepflicht gutem Gewissen nachkommen, wenn Sie nicht sicher sein können, ob Ihr Mandant überwacht wird?
Mit freundlichen Grüßen
E. P.