Sehr geehrte Frau Erwin, wir stehen Sie zum Prüfungsverfahren ob die AfD verfassungswidrig ist? Ich habe gerade die Petition dafür unterschrieben. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Prinz
Sehr geehrte Frau P.
haben sie vielen Dank für Ihre Nachricht im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der AfD und ein etwaiges Verbotsverfahren.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich persönlich die sogenannten Werte und die Ziele der AfD im vollen Umfang ablehne. Sowohl die Programmatik, als auch die politischen Verantwortlichen und dementsprechend auch eine politische Zusammenarbeit lehne ich mit Nachdruck ab! Bereits vor dem Treffen in Potsdam, welches in der Vergangenheit eine massive Presseberichterstattung erfuhr, habe ich mich immer klar gegen die AfD ausgesprochen.
Mit dieser klaren Haltung bin ich nicht allein. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang sieht die AfD auf dem Weg "nach rechts außen". Die Beobachtung durch das BfV ist inzwischen auch mehrfach gerichtlich bestätigt worden.
Im Hinblick auf ein etwaiges Verbotsverfahren nach Art. 21 GG gilt, dass die AfD grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie in einer aggressiv-kämpferischen Art angreifen und von ihrem Gewicht her in der Lage sein muss, grundlegende Werteentscheidungen der Verfassung zu beseitigen. Ein Verfahren wird nur erfolgreich sein, wenn diese Voraussetzungen tatsächlich substantiiert belegt werden können. Vor diesem Hintergrund warne ich davor, ein Verbotsverfahren voreilig in die Wege zu leiten. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass ein Verbotsverfahren nicht zu einer weiteren Solidarisierung mit der AfD führt. Dennoch sollten wir die Augen nicht davor verschließen, dass die Väter unserer Verfassung die Möglichkeit des Verbots in das Grundgesetz nicht ohne Grund aufgenommen haben.
Sofern es um den etwaigen Ausgang des Verbotsverfahrens geht, möchte ich folgendes sagen: Als Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags sehe ich es nicht als meine Aufgabe, in den exklusiven Verantwortungsbereich des Bundesverfassungsgerichts einzugreifen bzw. einen etwaigen Ausgang des Verfahrens zu kommentieren. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit obliegt exklusiv dem Bundesverfassungsgericht. Sofern das Gericht erkennt, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen bzw. zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, wäre das Verbotsverfahren jedenfalls im Ergebnis erfolgreich.
Aber lassen Sie mich als Rechts- und Innenpolitikerin eines ergänzen: Ein Parteiverbot ist nicht dazu geeignet, verfassungsfeindliche Denkmuster und ein verfassungswidriges Gedankengut zu unterbinden. Vielmehr sehe ich mich und alle Vertreterinnen und Vertreter des Volkes dafür verantwortlich, im Rahmen des demokratischen Wettbewerbs für inhaltlich anderslautende Ansichten zu kämpfen und für diese – auch wenn es mal ungemütlich wird - einzustehen. Dafür setze ich mich jedenfalls in meiner täglichen Arbeit ein.
Darüber hinaus bedanke ich mich für das große gesamtgesellschaftliche Engagement für unsere Werte und Demokratie. Dabei gehen Zehntausende täglich auf die Straße, um für unsere freiheitliche Demokratie und gegen Rassismus, Hass sowie Hetze zu kämpfen. Wir sollten uns jedoch auch eines bewusst sein: Jeder kann etwas in seinem Alltag und ganz persönlich tun: Dagegen stellen, Stimme erheben, Haltung zeigen!
Viele Grüße, Angela Erwin MdL