(...) ich halte §162 FamFG, der die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes regelt, für richtig. Die Anhörung des Jugendamts setzt voraus, dass es vom Gericht über die relevanten Schriftsätze, Dokumente und gutachterlichen Befunde hinreichend informiert wird. (...)
(...) Ich begrüße jedoch die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 3.2.2015 – 14 UF 135/14), wonach einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht bzw. alternativ eine Tonaufzeichnung zu gestatten ist. (...)
(...) Nicht nur die Verfahrensdauer ist ein Kritikpunkt, auch die mangelnde Qualität der Entscheidungen, was – Sie sprechen es ja auch an – die zahlreichen Gerichtsverfahren auch verdeutlichen. Ich will die Schuld aber gar nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwälzen. (...)
(...) Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen allerdings insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken. Die SPD erkennt an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. (...)
(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)