Frage an Anette Hübinger von maria r. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Hübinger,
seit 13Jahren 7Monaten kämpfe ich darum das der Mord an unserer Tochter Heike aufgeklärt wird.
Es scheitert aber immer wieder am ermittelden OSTA Helmut Windweh.
Gibt es eine möglichkeit die gesamte Aktenlage von Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen zu holen.
Um den Mord doch noch aufzuklären.
Ich bitte Sie von ganzem Herzen uns zu helfen.
Maria Rimbach
Sehr geehrte Frau Rimbach,
bei einem solchen Verfahren gilt grundsätzlich die örtliche Zuständigkeit, eine Verlagerung ist somit schwierig. Über Alternativen in dieser Hinsicht kann Sie sicherlich Ihr Rechtsbeistand informieren. Sollten Sie mit Entscheidungen des Oberstaatsanwalts nicht einverstanden sein, können Sie sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstreben. Allerdings brauchen Sie dafür auch triftige Gründe. Auch in dieser Frage sollten Sie sich an einen bzw. Ihren Rechtsanwalt wenden. Da es sich wohl um ein laufendes Verfahren handelt, kann ich Ihnen keine Rechtsauskunft geben. Ich bin zwar von Beruf aus Juristin, allerdings keine praktizierende Anwältin. Eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt ist in Ihren Fall der weitaus bessere Ansprechpartner, welche/welcher auch in Ihrem Sinne handeln kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB