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Anette Hübinger
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Frage von Philipp P. •

Frage an Anette Hübinger von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Hübinger, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 18. März 2017, die sich auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der damit einhergehenden Änderungen einiger Paragraphen des Grundgesetzes bezieht.

Sie sprechen die Anfrage des Bundesrates an, welche von der Bundesregierung zurückgewiesen wurde. Für die Zurückweisung gibt es einen guten Grund: Die Basis der Gesetzesänderungen stellt, wie in dem von Ihnen verlinkten Antwortschreiben der Bundesregierung erklärt wurde, einen Konsens der Bundesregierung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder dar. Man hatte bereits im Dezember sich auf einen Gesetzesentwurf mit den Ländervertreter verständigt, um darüber zu beraten. Die nun im Nachhinein eingereichten ca. 70 Änderungsanträge zu einem Entwurf, dem die Ländern vorher zugestimmt haben, können nicht berücksichtigt werden (auch die Vertreter der Bundesländern kennen die Verfahren und wussten, dass Änderungsanträge vorher einzureichen sind). Solch sprunghaftes Verhalten würde jegliche politische Arbeit lahm legen.

Der also von Bund und Ländern konsensuell erarbeitete Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag bearbeitet. In den verschiedenen Ausschüssen werden die Änderungsvorschläge auch unter Hinzuziehung zahlreicher Experten auf sinnvolle und gute Umsetzung in das Recht geprüft. Es ist durchaus möglich, dass in vielen Fällen auch die nochmalige Absegnung durch den Bundesrat notwendig wird; je nachdem, wie die Änderungsvorschläge ins Recht umgesetzt werden.

Sie dürfen darauf vertrauen, dass die Entscheidungen über die von Ihnen angesprochenen Änderungen des Grundgesetzes weder leichtfertig, noch ungenügend demokratisch getroffen werden. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf allerdings noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, weshalb keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob und wie die einzelnen Elemente des Gesetzesentwurfes umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger MdB