Frage an Anette Hübinger von Egon P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hübinger,
als Vater einer heute 13-jährigen Tochter wird mir durch Willkür meiner geschiedenen Frau seit nunmehr als 10 Jahren der Umgang mit meiner Tochter vereitelt. Das Kind wurde seit meiner Trennung auf unsägliche Weise verängstigt, manipuliert und gegen mich aufgehetzt.
Das angerufene Jugendamt und die zuständigen Gerichte wussten vom unrühmlichen Treiben der Mutter. Die involvierten Behörden sorgten jedoch mit einer Art „Eiertanz“ für schleppende Verfahren, Verharmlosung und Untätigkeit. Offenbar nahmen die zuständigen Behörden den Kindesmissbauch der Mutter billigend in kauf, als das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gar das Sorgerecht auf den Vater zu übertragen. Die Mutter hatte Narrenfreiheit und konnte mit Unterstützung ihrer Eltern praktisch ungehindert die Gehirnwäsche des Kindes und Psychoterror gegen den Vater über das Kind ausleben. Hilfe zur Deeskalation im Scheidungsverfahren wurden von Amtswegen keine Umgesetzt. Eine von mir eingereichte Petition wegen Untätigkeit des Kreisjugendamts NK wurde zwar bestätigt, jedoch deren Umsetzung ins Leere laufen lassen. Die Kindesmutter manipuliert weiterhin uneinsichtig unsere Tochter, während das Kreisjugendamt mit Untätigkeit glänzt.
Diesem asozialen Verhalten war und ist meine Tochter weiterhin ausgesetzt, obwohl dies durch eine konsequente psychologische Pflichtbetreuung der Mutter hätte vermieden werden können. Seit einigen Jahren wird der sog. „Cochemer Weg“, als erfolgreiche Präventions- und Deeskalationsmaßnahme in Scheidungsverfahren in vielen Gerichtsbezirken der Bundesrepublik umgesetzt
Meine Frage an Sie:
Würden Sie ein solches Verfahren als Pflicht für sich trennende Eltern auch bundesweit und damit auch im Saarland befürworten und einsetzen wollen?
Wann könnte dieses Verfahren im Saarland umgesetzt werden?
Was würden Sie mir empfehlen in meinem Fall zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Egon Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
herzlichen Dank für Ihre Mail, zu deren Beantwortung ich leider erst heute
komme.
In Deutschland zerbrechen leider immer mehr Ehen und in der Hälfte der
geschiedenen Ehen leben Kinder unter 18 Jahren.
Die Reform des Kindschaftsrechts brachte zwar umfangreiche Neuregelungen und
Verbesserungen für die Beteiligten. Bei der Umsetzung dieser Reform in die
Praxis können aber in Einzelfällen Probleme auftreten.
Ich entnehme Ihrer Mail, dass Ihnen wirklich sehr am Wohl Ihres Kindes
gelegen ist. Daher gehe ich davon aus, dass Sie eine sinnvolle Vernetzung und
Verzahnung von Amtsgericht, Anwaltschaft, Jugendamt, Beratungsstellen und
Gutachtern begrüßen. So konnte in den letzten Jahren in der überwiegenden Zahl der
Fälle eine gemeinsames Sorgerecht erreicht werden, das Kindern die Nähe von
Vater und Mutter gleichermaßen auch nach der Scheidung der Eltern ermöglichte.
Das Cochemer Modell ist sicherlich ein sehr interessantes Modell, das die
gemeinsame elterliche Verantwortung gegenüber dem Kind, die mit der Scheidung
nicht aufhört, in den Vordergrund stellt. Das Cochemer Modell lässt sich aber
schwer gesetzlich verordnen. Denn um erfolgreich zu sein, bedarf es der
engagierten und freiwilligen Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligten,
insbesondere aber der Eltern. Auch ist es im Cochemer Modell grundlegend wichtig,
dass Eltern sich nicht hinter Gutachtern, Anwälten oder Behörden verstecken.
Vielmehr muss eine gemeinsame Lösung erst bei den Eltern und dann mit
beteiligten Dritten gefunden werden. Dabei darf sich aber keiner ? weder der Vater
oder die Mutter des Kindes- als Verlierer sehen. Es geht dabei nur um das Wohl
des Kindes und nicht etwa um kleine Siege in der Scheidungsschlacht. Hier
kommt es deshalb nicht auf gesetzliche Regelungen an, sondern wie fair und
diszipliniert eine Scheidung gegenüber dem Kind gestaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger