Frage an Anette Hübinger von Ulrike S. bezüglich Finanzen
Ich grüße Sie und hätte folgende Frage,ist das sogenannte P- Konto Gesetz schon verabschiedet?Kann man es jetzt schon beantragen und auch so nutzen?Für mich als alleinerziehende Mutter ist es eine Katastrophe keine Überweisungen etc. mehr zu machen,meine Hausrat und Haftpflichtversicherungen können nicht mehr abgebucht werden und so weiter.Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Saßerath,
wie schon in meiner Antwort an Herrn Schmitt vom 11. Dezember 2008 dargelegt, sehe ich die Einführung des sogenannten Pfändungsschutzkontos kritisch, da in meinen Augen Nutzen und Aufwand in keinem gesunden Verhältnis stehen.
Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben heute zwar fast unmöglich. Nach einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem Jahr 1995 haben sich die Kreditinstitute, die Girokonten führen, 1995 freiwillig verpflichtet, den Bürgern in einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereitzuhalten. Ziel dieser Maßnahme soll die Möglichkeit für jeden Bürger sein, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte. Eintragungen bei der Schufa sind nach der Selbstverpflichtung allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Überziehungen braucht das Institut aber nicht zuzulassen. Allerdings ist das Institut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Falle dürfte die Bank auch ein Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortsetzung einer Kontoverbindung, wenn der Kunde Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, Falschangaben macht, Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet, wenn das Konto durch vollstreckende Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird, wenn das Institut die Kontoführungsgebühren nicht erhält oder der Kunde Vereinbarungen nicht einhält.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Beibehaltung sowie Optimierung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum „Girokonto für Jedermann“ ein. Eine gesetzliche Regelung könnte bei vielen Bürgern den falschen Eindruck eines uneingeschränkten Anspruchs auf ein Girokonto vermitteln und damit unerfüllbare Erwartungen wecken und zu bürokratischen Hürden führen. Gleichzeitig suchen wir in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien, Verbraucherschützern und Vertretern der Kreditinstitute eine Lösung zur Verbesserung des Pfändungsschutzes, die praktikabel und unbürokratisch ist. Erst wenn die angesprochenen Selbstverpflichtungen nicht wirken – wonach es meines Erachtens nicht aussieht – sollte über gesetzliche Regelungen nachgedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB