Frage an Anette Hübinger von Dietmar B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hübinger,
Nach 25 jahriger Tätigkeit bei der DSK bin ich durch die kohlepolitischen Entscheidung gezwungen, bis 31.12.2012 einen anderen Arbeigeber zu suchen.(Bin jetzt 43 Jahre )
Aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit und meines Alters, zahlt der Betrieb eine Übergangshilfe, welche als Ausgleich des Arbeitsplatzverlustes zugezählt wird.
Nun meine Frage: Warum wird dieser Betrag so versteuert, als würde man es als Lohn zählen?
Diese Prämie wurde mir als Entschädigung gezahlt.Reicht es nicht, dass ich von den monatlichen Steuerzahlungen bereits genug erbringe?
Man sollte sich mal Gedanken machen ob solche Auszahlungen nicht Steuerfrei gemacht werden können.
Wenn man eine 25 prozentige Belastung zugunsten der Wirtschaft zusprechen würde, d.h. eine Investition zu tätigen, würde den Steuerzahler entlasten wie auch den Wirtschaftszweig in den man das Geld investiert förden.
Hier wird mit dem beruflichen Schicksal miese Abzocke getrieben!
MFG
Dietmar Biegel
Sehr geehrter Herr Biegel,
im Einkommenssteuergesetz ist eine Übergangshilfe als Bestandteil des Arbeitslohns definiert und deshalb findet auch die entsprechende Besteuerung statt (soweit ich es sagen kann, sind aber solche Leistungen – z.B. bei Abfindungen – bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei).
Über den Sinn einer solchen Zuordnung kann man natürlich immer streiten. Auch wenn ich selbst kein Steuerexperte bin, würde ich eine solche Leistung auch als eine Art „Lohn“ einstufen, deshalb kann ich die Festlegung im Steuerrecht durchaus verstehen, von einer „Abzocke“ kann da in meinen Augen keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB