Frage an Anette Hübinger von Sandra G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Anette Hübinger,
ich bin als Verwaltungsangestellte & Personalleiterin beschäftigt und habe in den vergangenen Jahren auf privater Ebene versucht, Arbeitssuchenden bei der Arbeitsfindung zu helfen. Leider ist es in der heutigen Zeit schwer ausser an Personaldienstleister zu vermitteln, die einen MA jedoch gleich wieder entlassen, sobald der Auftragsgeber keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hat. Warum besteht für Personaldienstleister kein Kündigungsverbot im 1. Beschäftigungsjahr, so gäbe es nicht so viele unseriöse PD.
Was jedoch noch unverständlich ist, warum die Arbeitssuchenden sogenannte Maßnahmen absolvieren müssen, die durch Bildungsstätten wie Dekra, IWD, ILS usw. angeboten werden.
Was ja alles in Ordnung wäre, wenn das für eine Arbeit zu finden hilfreich wäre.
Eine sog. Maßnahme wird von der Agentur f. Arbeit genehmigt. Gut wäre es, wenn man die Bedürfnisse des einzelnen vorher abklären würde & nicht einfach vorschreibt "mach das, oder du bekommst dein Geld gesperrt!!!
Viele Arbeitssuchenden bekommen keine Arbeit, da sie nicht Mobil sind.
Anstatt diese in einen Computerkurs zu schicken, wovon die meisten Jugendlichen in der heutigen Zeit meist Ahnung haben, würde man diese lieber 4-6 Wochen zur Maßnahme bei der Dekra schicken, um den Führerschein machen zu lassen. Kosten blieben gleich, denn beides kostet an die 2000 - 2500 €.
Oder Maßnahmen ins Leben rufen, in denen verschiedene praktische Tätigkeiten von Arbeitssuchenden ausgeführt werden
können z.B. Bau einer Prokuktionshalle in der anschließend etwas fürs Allgemeinwohl, auch wieder von Arbeissuchenden produziert wird.
Warum passiert so wenig in dieser Richtung & warum werden von vielen Arbeitsvermittlern die Arbeitssuchenden so lustlos abserviert mit Sprüchen wie: "Es gibt keine Arbeit die Spaß macht, ich arbeite schon so viele Jahre hier, meinen sie vielleicht mir macht das Spass".
Finde ich nicht gerade die beste Möglichkeit um einem zu motivieren oder was meinen Sie. Danke im Voraus.
Sehr geehrte Frau Groß,
grundsätzlich möchte ich dem teilweise negativen Bild der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Arbeitsvermittler entgegentreten. Die Bundesagentur hat sich in den letzten Jahren enorm zu ihrem Vorteil verändert und dies spiegelt sich auch in einer verbesserten Betreuung und Vermittlung wieder. Die Agentur hat sich größtenteils von einer „unbeweglichen“ Behörde in ein dienstleistungsorientierte Agentur verwandelt, dabei steht zwar außer Frage, dass sich eine solche Einrichtung immer weiterentwickeln und verbessern muss, aber da ist mir unter der Leitung von Frank-J. Weise um die Zukunft nicht Bange.
Auf Basis meiner Erfahrungen mit der Agentur und auch den Arbeitsvermittlern vor Ort im Saarland kann ich nicht nachvollziehen, dass Arbeitssuchende in unnötige Maßnahmen vermittelt werden. Dass dies allerdings vorkommt, möchte ich nicht ausschließen, aber grundsätzlich ist das Profil des Arbeitssuchenden Ausgangspunkt für Weiterbildungen. Kein Arbeitsvermittler sollte einen „Computerprofi“ in einen Computerkurs zitieren oder einen Arbeitssuchenden mit perfekten Bewerbungsunterlagen in ein Bewerbertraining schicken. Sollte dies doch vorkommen, handelt es sich nach meiner Einschätzung um Einzelfälle und nicht um eine allgemeine Vorgehensweise. Sollten arbeitsuchende Bürger jedoch solche Erfahrungen machen und wollen sich nicht direkt bei der eigenen Agentur beschweren, hat jeder heimische Bundestagsabgeordnete ein offenes Ohr für solche Fälle. Wir tragen dies gern an die Leitung der örtlichen Agentur und wenn nötig, auch in die Leitungsgremien der Bundesagentur für Arbeit, um die Vermittlung von Arbeitssuchenden weiter zu verbessern.
Ihren Gedanken, dass Arbeitssuchende verschiedene praktische Tätigkeiten ausführen und so auch einen gewissen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, finde ich interessant. Dafür kommen meines Erachtens allerdings eher langzeitarbeitslose Menschen oder Bezieher von Hartz IV in Frage. Dieser Ansatz wird politisch von verschiedenen Seiten immer mal wieder ins Gespräch gebracht, dies ist in meinen Augen auf jeden Fall ein überlegenswerter Vorschlag.
Ihre Anregung in Bezug auf ein Kündigungsverbot von Personaldienstleistern im 1. Beschäftigungsjahr halte ich dagegen nicht für praktikabel. Nach diesem Ansatz müsste auch für jedes andere Unternehmen diese Kündigungsverbot gelten, denn auch Personaldienstleister sind nichts anderes als „normale“ privatwirtschaftliche Unternehmen. Ein solcher Eingriff macht keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB