Frage an Anette Hübinger von Ralf R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Anette Hübinger,
ich bin gerade 16 Jahre geworden und habe eine Frage zu meinem neuen Personalausweis.
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis ?
Warum Personalausweis ? Wessen Personal ?
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild ? Warum hat der große "grüne" Bundesadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6 ? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das adjektiv "deutsch" ?
Warum nicht Bundesrepublik Deutschland ? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichersich.
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.
Viele Grüße
Ralf
Sehr geehrter Herr Roth,
danke für die interessanten Fragen, im folgenden Text finden Sie die dazugehörigen Antworten, mit denen Sie sicherlich Ihren neuen Ausweise besser verstehen werden:
1. Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis? Warum Personalausweis?
Wessen Personal?
Die Bezeichnung des deutschen Ausweises als Personalausweis wurde gewählt, da auf diesem die Personalien, also die Personendaten, des Ausweisinhabers aufgeführt sind.
2. Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild?
Hierbei handelt es sich um ein holographisches Sicherheitsmerkmal, das so genannte Identigramm. Es enthält eine maschinell prüfbare Struktur, die neben dem maschinellen Lesen der Ausweise zur Unterstützung der Sichtkontrolle auch eine maschinelle Echtheitsprüfung ermöglicht. Diese Struktur beinhaltet keine personen- oder dokumentbezogenen Daten.
3. Warum hat der große „grüne“ Bundesadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holographische Adler über meinem Bild je nur 6? Ich dachte immer, es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler.
Die heraldische Gestaltung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist in
der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und
den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGB1. S. 26) festgelegt. Danach
gibt es zwei Grundtypen des Bundesadlers:
- den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
- den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das
nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.
Die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 hat die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck ausdrücklich vorbehalten. Damit sollte sichergestellt sein, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Die Regelungen über die Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland aus den fünfziger Jahren knüpfen hierbei ganz bewusst an die Regelungen der ersten deutschen Republik aus den zwanziger Jahren an.
So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempeln und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, zu unterscheiden. Aus diesem Grunde ist der Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet.
Der holographische Adler im Bild des Personalausweises findet seinen Ursprung in der Tat in der Weimarer Zeit und wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech (1888-1982), München, entworfen; er findet sich auch im kleinen Bundessiegel wieder.
Dagegen stellt der Adler neben dem Bild des Personalausweises (wie auch auf den einzelnen Seiten des Reisepasses) den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder) dar. Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech.
4. Warum steht unter Staatsangehörigkeit das Adjektiv „deutsch“? Warum nicht Bundesrepublik Deutschland? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen: Staatsangehörigkeit Österreich und nicht österreicherisch.
Die Rubrik „Staatsangehörigkeit“ bezeichnet auf Deutsch, was auf Englisch „Nationality“ und auf Französisch „Nationalité“ heißt. Die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland heißt „deutsche Staatsangehörigkeit“, weil die Bundesrepublik Deutschland der einzige deutsche Staat ist. Auch Österreicher besitzen die „österreichische Staatsangehörigkeit“. Ob die Staatsangehörigkeit als solche oder der Staat, dem man angehört in den Ausweis eingetragen werden obliegt letztendlich der formalen nationalstaatlichen Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB