Frage an Anette Hübinger von Dirk W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hübinger,
wie ich in der Antwortliste sehen kann, wurde am 12.02.2008 von Ihnen schon eine Antwort bzgl Nichtraucherschutzgesetzt verfasst. Ich hätte eine kleine Nachfrage zu der von Ihnen gegebenen Antwort: Am 15.02 gegen 12 Uhr war ich in einem Restaurant und ein Gast am Nebentisch erhielt auf Nachfrage vom Gaststättenbesitzer die Erlaubnis zum Rauchen. Ich war damit nicht einverstanden und verwies auf das Inkraftreten des Gesetzes um 0.00Uhr. Die lapidare Antwort des Besitzers war nur, dass es ja erst ab 01.06 Strafen für Rauchen in Gaststätten gibt (die Gaststätte fällt auch nicht unter die Ausnahmeregelung) und deshalb der Gast rauchen darf. Was kann ich als Nichtraucher dagegen unternehmen, dass sich Gaststätten an die Gesetzeslage vom 15.02 halten ? Besteht eventuell auch Erfolg mit einer Anklage auf Körpeverletzung (Passivrauchen ist ja erwiesenermassen gesundheitsschädigend !) ?
Mit freundlichen Grüssen,
Dirk Wagner
P.s.: Ich stimme übrigens mit der Meinung überein, dass ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen Rauchern und Nichtrauchern die Umstellung erleichtern würde. In andern Ländern (aus welchen Gründen auch immer dort eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen zustande kam) funktioniert es doch auch. Und wenn man bedenkt, das > 65% der Bürger Nichtraucher sind, ist die Forderung nach Raucherkneipen aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Ängste bzgl Mindereinnahmen) nahezu absurd ! Dieses Argument zur Abschwächung eines generellen Nichtraucherschutzgesetzes ist somit m.E. auch nicht valide.
Sehr geehrter Herr Wagner,
in Deutschland ist es nicht unerheblich, durch welche Institutionen ein Rauchverbot zustande kommt. Der Bund hat im Rahmen seines Kompetenzbereiches umfassende Maßnahmen beschlossen. Um den Schutz vor dem Passivrauchen in Deutschland zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das dieses Ziel für seinen Zuständigkeitsbereich umsetzt. Das zum 1. September 2007 in Kraft getretende Gesetz des Bundes sieht künftig in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Personenbahnhöfen des öffentlichen Eisenbahnverkehrs ein allgemeines Rauchverbot vor. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist es jedoch auch in Zukunft möglich, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurichten.
Die Verfassungsorgane des Bundes, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundespräsidialamt haben sich auf eigenen Wunsch hin den Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen angeschlossen. Damit kann das Gesetz auch in diesen Einrichtungen volle Wirkung entfalten.
Sowohl das Rauchen, als auch das Passivrauchen kann bei Kindern und Jugendlichen zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Vor diesem Hintergrund dürfen ab dem 1. September 2008 Tabakwaren nur noch an Erwachsene (ab 18 Jahren) abgegeben werden. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet.
Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen der Länder liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Schutz vor dem Passivrauchen bei den Bundesländern. Alle Bundesländer haben individuelle Rauchverbote erlassen, welche im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Diese Unterschiedlichkeit ist unserem föderalen Staatsaufbau geschuldet. Deshalb können wir unsere Situation nicht mit zentralistisch organisierten Ländern in Europa vergleichen. Auch wenn wir wollten, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern verhindert eine generelle Regelung. Und ein komplettes Rauchverbot schränkt meiner Meinung nach die Freiheit der Raucher – nach Ihren Zahlen ja immerhin ca. 35 Prozent unserer Bevölkerung – unverhältnismäßig ein, und das sage ich als überzeugte Nichtraucherin.
Der von Ihnen beschriebene Fall ist natürlich ärgerlich. Ich muss allerdings aus meiner persönlichen Erfahrung anführen, dass es sich wohl eher um einen Einzelfall handelt. Sowohl im Saarland als auch in Berlin habe ich bisher keine solche Erfahrung machen müssen und ich habe den Eindruck – auch wenn einzelne Wirte und Presseartikel einen anderen Eindruck vermitteln wollen –, dass das Rauchverbot in seiner jetzigen Form gut angenommen und auch die Diskussion über mögliche Umsatzeinbußen bald verstummen wird. Meiner Meinung nach trifft das folgende Zitate des Spiegels (Ausgabe 8/2008) die Situation sehr gut: „Im vergangenen Jahr entwickelte sich der Kneipenumsatz in Baden-Württemberg (rauchfrei seit August) und Nordrhein-Westfalen (erst ab Juli 2008 rauchfrei) fast gleich“. Von einem massenhaften „Kneipensterben“ zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch die Erfahrungen des europäischen Umlands sprechen gegen eine solche Entwicklung.
Ich bin der Meinung, dass eine Übergangszeit nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, wir – als Nichtraucher – aber damit leben können. Ab Mitte des Jahres stehen dann auch entsprechende Instrumente parat, mit denen sich jeder Nichtraucher gegen Verstöße zur Wehr setzen kann. Wie schon geschrieben, werden ab dem 1. Juni 2008 Verstöße mit Geldbußen geahndet. Bei schweren Verstößen können diese Strafen sogar dazu führen, dass z. B. ein Wirt seine Konzession verliert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Anette Hübinger, MdB