Frage an Anette Hübinger von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hübinger,
Ich würde gerne wissen weshab das bei uns schwer ist ein einheitiges Rauchverot duchzusetzen ?, weshalb musst das Saarland denn alleingang, z. die Eckkneipen - im saarland darf dort geraucht werden. Was sind überhaubt Eckkneipen überhaupt ? Übrigens schafft Franrkeich ein strengere und einheitliche Ruchverbot im ganzen Land. Nur Deutschland scheint damit probleme zu haben. Ich finde das wirft kein gutes Licht auf uns deutsche, das wir es so schwer haben, solche Gesundheitsregelung einheitlich durch zusetzen. Ich würde mich sehr freuen wenn man die Europaweit das Nichtraucher gesetzt gleich sreng regel würden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas schuberth
Sehr geehrter Herr Schuberth,
grundsätzlich möchte ich anmerken, dass es sich bei mir um eine überzeugte Nichtraucherin handelt. Ich bin allerdings dafür abzuwarten, wie sich die Gesetze in den einzelnen Bundesländern bewähren. Kurz nach Einführung ist über die Wirksamkeit der Gesetze keine Aussage zu treffen.
Regelungen zum besseren Nichtraucherschutz dürfen aber meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass die Freiheit des rauchenden Teils unserer Bevölkerung unverhältnismäßig eingeschränkt wird. In der Vergangenheit musste sich ein Nichtraucher Bereiche suchen, in denen nicht geraucht wurde. In Zukunft wird das Verhältnis genau umgekehrt sein, Raucher müssen sich ausgewiesene Stellen suchen. Sollten sich Raucher oder Wirt nicht an die erlassenen Gesetze halten, drohen empfindliche Strafen.
Dass in Frankreich ein einheitliches Rauchverbot umgesetzt werden kann ist nicht verwunderlich, da es sich um einen zentralistisch aufgebauten Staat handelt. Wir in Deutschland sind föderalistisch organisiert, d.h. es gibt Regelungen die auch in die Zuständigkeit der Länder fallen und dazu gehört das Rauchverbot. Unser Staatsaufbau hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Als Saarländerin möchte ich nicht auf den Gestaltungsspielraum unseres Landes verzichten.
Im Saarland wird Rauchfreiheit in Gaststätten die Regel sein, das ist in meinem Sinne und dürfte auch Ihre Zustimmung finden. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf Flure, Foyers, Treppenhäuser und Toiletten. In der Gastronomie darf nur noch in abgeschlossenen, belüfteten und gekennzeichneten Räumen geraucht werden. Des Weiteren kann eine „inhabergeführte Kneipe“ zur Raucherkneipe erklärt werden. Dies wird allerdings für jeden Nichtraucher erkenntlich sein.
Keine Ausnahmen gelten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulen oder Kindertagesstätten). Auch in Sport- und Schwimmhallen darf zukünftig nicht mehr geraucht werden. Weiterhin sind Nichtraucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, in Verwaltungseinrichtungen, Vereinen, Theatern oder Kinos geschützt.
Das Rauchverbot gilt im Saarland ab dem 15. Februar 2008 und Verstöße werden ab dem 1. Juni 2008 mit Geldbußen geahndet. Bei schweren Verstößen können diese Strafen sogar dazu führen, dass z. B. ein Wirt seine Konzession verliert.
Wie Sie sehen, gibt es im Saarland zwar Ausnahmen, aber diese sind in meinen Augen verhältnismäßig und sollten aus unserer Sicht den Rauchern zugestanden werden. Die Regelungen sind in den anderen Bundesländern ähnlich ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB