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Anette Hübinger
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Frage von Winfried M. •

Frage an Anette Hübinger von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hübinger,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-Direkt-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der http://www.ABDA.de , alle 55.000 Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Andreas_Werle/Archiv_Nr.7#Sperrung_der_ABDA-Wiki-Seite

mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saabrücken

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Sehr geehrter Herr Meyer,

wie Sie sicherlich wissen, ist die „ABDA“ die Bundesvereinigung der Deutscher Apothekerverbände. Darin vereinigt sind die 17 Apothekerkammern und die 17 Apothekerverbände Deutschlands. In diesen Verbänden bzw. Kammern sind – wie Sie richtig anmerken – ca. 55.000 Apotheker organisiert. Jedes Mitglied kann Einfluss auf die Politik seines Verbandes bzw. seiner Kammer ausüben, die Mitglieder gestalten somit indirekt auch die übergeordneten Positionen der Bundesvereinigung. Daraus leitet sich aus unserer Sicht auch das Recht der ABDA ab, für sich in Anspruch zu nehmen, die Interessen von ca. 55.000 Apothekern zu vertreten.
Es ist aus unserer Sicht allerdings unrealistisch anzunehmen, dass ein Verband bzw. eine Bundesvereinigung von Verbänden in allen Sachfragen jedem einzelnen Mitglied gerecht werden kann. So kann es durchaus sein, dass ein Teil der Mitglieder beispielsweise gegen die Wiedereinführung des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Medikamente ist. Aber erst die Mehrheit der Mitglieder kann soviel Druck auf die Verbandsspitze bzw. die handelnden Personen der Bundesvereinigung ausüben, dass diese zum Beispiel ihre Position im Hinblick auf die Wiedereinführung des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Medikamente ändert. Solange das nicht der Fall ist, kann der Bundesverband davon ausgehen, für die Mehrheit seiner Mitglieder zu sprechen und kann dies entsprechend nach außen vertreten. Darüber hinaus kann aber jede Apothekerin und jeder Apotheker auch selbst seine Interessen gegenüber der Politik vertreten, was auch genutzt wird, wie wir aus unseren eigenen Erfahrungen berichten können. Über Ihre letzte Frage wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, dieser Entscheidung können und wollen wir nicht vorgreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB
Hermann-Josef Scharf, MdB