Frage an Anette Hübinger von Dr. Robert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hübinger!
Mit Verwunderung und Enttäuschung habe ich ( als Gast/Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V. Saarland ) die Anhörung zur Novellierung der Verfassung/direkte Demokratie am 13.9.07 im Saarländischen Landtag verfolgt. Die Initiative der CDU-Fraktion bzw. Peter Müllers nach dem Gespräch mit Sabine Christiansen und Gerald Häfner und die Gesetzesvorlagen der drei übrigen Fraktionen hatten hoffen lassen. Die Ausführungen u.a. zweier Gutachter sowie nachfolgende Rückmeldungen lassen jedoch befürchten, daß der rigide Status quo ( insbesondere was den Finanzvorbehalt betrifft ) mit kleinen kosmetischen Änderungen aufrechterhalten wird. Meine Frage: Wie ist Ihre Position? Mit freundlichem Gruß - Robert Karge
Sehr geehrter Herr Dr. Karge,
eingangs möchte ich mich für das deutschlandweite Engagement des Vereins Mehr Demokratie e.V. bedanken. Ihr Engagement im Bereich der direkten Demokratie hat die politische Landschaft in Deutschland sehr bereichert.
Ich persönlich sehe direkte Demokratie als sinnvolle Ergänzung des parlamentarischen Systems. Die kommunale Ebene ist für mich das beste Anwendungsgebiet für direktdemokratische Verfahren und auch auf Landesebene werden viele Dinge beschlossen, die die Menschen direkt berühren. Deshalb dürfen auch hier entsprechende Elemente nicht fehlen. Was die Bundes- oder die europäische Ebene betrifft bin ich nicht ganz so euphorisch.
Ich muss zugeben, dass das Saarland – was die Vorraussetzungen für die Anwendung von direkter Demokratie angeht - im deutschen Vergleich einen hinteren Platz einnimmt. Von der Ausgestaltung der Zugangshürden hängen meiner Meinung nach die Akzeptanz und die letztendliche Beteiligung der Menschen maßgeblich ab.
Ich denke, mit dem vorgelegten und in der 1. Lesung beratenen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sind wir als Saarländer auf einem guten Weg. Die Hürden werden durch den vorliegenden Entwurf beträchtlich heruntergesetzt. Das ist in meinen Augen ein Erfolg, der nicht gering eingeschätzt werden darf. Strittig ist der Finanzvorbehalt. Ich denke, es gibt einige gute Gründe die dafür und dagegen sprechen. Am Finanzvorbehalt würde ich persönlich das Gesetz nicht scheitern lassen wollen. Finanzvorbehalte dienen auch einer haushalterischen Planbarkeit, die gerade bei einer Haushaltslage wie im Saarland unverzichtbar ist.
Weiterhin ist direkte Demokratie für mich als ein Prozess zu begreifen. Die Regelungen in Bezug auf direktdemokratische Verfahren müssen immer wieder angepasst und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist gegenüber den aktuell geltenden Regelungen eine große Verbesserung. Darauf kann zukünftig aufgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB