Frage an Anette Hübinger von Wolfgang B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hübinger, wann war eigentlich die letzte Diäten-Erhöhung im Saarland ?
Für welche Berufe gilt in Zukunft der Mindest-Lohn ?
Ich frage deshalb an, weil ich Zusteller bin für die Saarriva.
Mit freundlichen Grüssen
Böhme Wolfgang
Sehr geehrter Herr Böhme,
der Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2015 für grundsätzlich alle Beschäftigten in Deutschland und beträgt 8,50 Euro. Es gibt allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmen bis 2017. Als Zusteller fallen Sie leider in genau so eine Branche. Nach meinem Kenntnisstand müssen Zustellern 2015 6,38 Euro und 2016 7,23 Euro gezahlt werden. Ab 2017 gilt auch hier der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro.
Die Diäten im Saarland werden durch den Landtag immer parallel zu der Beamtenbesoldung erhöht. Genauer: Zeitlich und der Höhe nach entsprechend der Erhöhungen im höheren Dienst. Demnach erfolgte die letzte Diätenerhöhung mit Gesetzesänderung von Mitte 2013, parallel zu der Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes. Für die Abgeordneten und im höheren Dienst Tätigen folgte daraus eine Diäten- bzw. Besoldungserhöhung zum 1. September 2014.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB