Frage an Anette Hübinger von andreas h.
Sehr geehrte Frau Hübinger,
Energieunternehmen werben zur Zeit mit Zweijahresverträgen und stabilen Strompreisen. Diese sind aber in der Regel höher, als in den derzeitigen Verträgen. Die Unternehmen werben damit, dass von weiteren Steigerungen der EEG-Umlage auszugehen ist, was die Strompreise erhöht. Im Falle einer Senkung der EEG-Umlage versprechen sie eine Rückerstattung, allerdings in einer Höhe, die die Erhöung des Strompreises nicht wieder wett macht.
Meine Frage: Können Sie eine Prognose der Entwicklung der EEG-Umlage abgeben, oder mir die Frage beantworten, wovon die Höhe der EEG-Umlage abhängig ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Heiske
PS: Was die Verträge anbetrifft, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.
Sehr geehrter Herr Heiske,
der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. hat zur EEG-Umlage ein interessantes Positionspapier ( http://www.bee-ev.de/_downloads/publikationen/sonstiges/2012/121026_BEE_Hintergrund_EEG-Umlage-2013_aktualisiert.pdf ) veröffentlicht. Darin werden auch die Bestandteile der Umlage und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der EEG-Umlage dargestellt. 2015 wird die Umlage wohl erstmals sinken ( http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/eeg-umlage-wird-2015-sinken/150/3095/250530 ). Nicht zu vergessen ist allerdings, dass die EEG-Umlage nur ein Bestandteil des Strompreises ist und ein Rückgang der EEG-Umlage nicht unbedingt eine komplette Strompreiserhöhung ausgleichen kann bzw. wird. Nach meinem Kenntnisstand macht die Umlage ca. ein Fünftel des Strompreises aus.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB
P.S. Die Konsultation der Verbraucherzentrale ist zu speziellen vertraglichen Fragen der richtige Schritt.