Frage an Anette Hübinger von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hübinger,
Sie haben den Antrag, die im Rahmen von TTIP vorgesehenen privaten Schiedsgerichte abzulehnen, nicht zugestimmt. Bitte erläutern Sie, inwiefern für Sie eine solche private Schiedsgerichtsbarkeit, nach der private Unternehmen ganze Staaten verklagen können, vereinbar ist mit
a) der Souveränität eines demokratisch verfassten Volkes
b) der demokratischen Gewaltenteilung, da der "Rat für regulatorische Kooperation" nicht nur judikative Aufgaben ohne demokratische Legitimation, sondern zugleich auch legislative Aufgaben, ebenfalls ohne demokratische Legitimation, wahrnehmen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gretscher
Sehr geehrter Herr Gretscher,
ich bin grundsätzlich für das Freihandelsabkommen. Damit geht einher, dass meiner Meinung nach Schiedsgerichtsverfahren dort sinnvoll sein können, wo grenzüberschreitende rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Die Ablehnung solcher Verfahren ist in meinen Augen keine Option. Wir brauchen einen Ansatz, der die teilweise berechtigten Bedenken gegen Schiedsverfahren aufgreift und die Souveränität der Staaten nicht aushebelt, andererseits aber einen für die Investoren auf beiden Seiten des Atlantiks verlässlichen Rechtsrahmen bereithält. In diesem Sinne gibt es Gespräch zwischen den zuständigen Kollegen in meiner Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB