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Anette Hübinger
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Frage von fritz a. •

Frage an Anette Hübinger von fritz a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Fr.Huebinger

Betr.:Die antwort an Hr.Schneider :Benennen Sie das Thema doch direkt beim Namen. Sie werben für die Einführung des sogenannten "Bedingungslosen Grundeinkommens".

Daher meine frage an Sie.

Warum zahhlen dann Politiker nicht in die Rentenkassen ein,Politiker erhalten ja auch ihren Gehalt und Diaeten vom Volk,Steuerzahler,und wenn man sich dann die Pensionen von Politikern anschaut,dass wird kein Arbeiter wo 45 Jahre auf dem Bau hart gearbeitet hat je bekommen,wer hat eigentlich diese Pensionen fuer Politiker beschlossen ?,haben Politiker das Volk je gefragt od diese mit den Pensionen fuer Politiker einverstanden sind?,schliesslich zahlt ja das Volk und somit der Steuerzahler diese Pensionen,oder etwa nicht?.
Siehe ein Hr.Wulff!.
Bei den Pensions ansprueche fuer Politiker,wurde das Volk,Steuerzahler je gefragt ob diese damit einverstanden sind?,wenn nein warum dann nicht?,schliesslich muss ja das Volk,Steuerzahler,diese Pensions ansprueche fuer Politiker bezahlen,und nicht irgendein Gesetz wo so beschlossen worden ist,ein Gesetz fuer Pensions ansprueche fuer Politiker zahlt ja nicht die Pensionen fuer Politiker oder?.
Warum zahlen Politiker nicht in die oeffentlichen Renten und Krankenkassen ein?.
Den Gehalt,Diaeten und Pensionen fuer Politiker zahlt aber das Volk,oder ist dies etwa fasch?

Mfg
F.A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Amberger,

Ihre Frage hat zwar nichts mit dem Grundeinkommen zu tun, aber dann eben ein paar Hintergrundinformationen zur Abgeordnetenentschädigung.

Ich finde es erst einmal unsachgemäß, den Berufsstand des Maurers und des Bundestagsabgeordneten zu vergleichen. Dies führt deshalb nicht weiter, weil man dann auch die Frage stellen könnte, warum der Ingenieur mehr als der Maurer verdient, oder der Maurer mehr als die Friseurin.

Zu uns Abgeordneten: Im Grundgesetz ist im Artikel 48 Absatz 3 festgelegt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Weiterhin muss diese Entschädigung der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Gleichfalls muss auch der Rang berücksichtigen werden, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner Rechtsprechung im wieder hervorgehoben und der Gesetzgeber hat dies mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 berücksichtig, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten werden (Ober-) Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Des Weiteren werden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Vergleichswert herangezogen. Sie sehen, die Höhe der Entschädigung ist nicht aus der Luft gegriffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat des Weiteren festgelegt, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner Entschädigungen entscheiden muss. Auch wenn wir wollten, könnten wir keine Kommission oder andere externe Stelle damit beauftragen. Auch wurde festgelegt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf. Der Bundestag entscheidet also immer vor den Augen der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Kontrolle über seine Entschädigung.

In die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen wir Abgeordneten deshalb nicht ein, weil wir rechtlich wie Selbständige behandelt werden. Ab dem 67. Lebensjahr enthalten wir – vergleichbar mit Beamten – eine Pension. Pro Jahr Mitgliedschaft im Parlament erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von 2,5 Prozent der Entschädigung. Die maximale Höhe ist auf 67,5 Prozent gedeckelt. Dies wird erst nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit erreicht. Die Arbeit als Abgeordneter ist nicht mit einem regulären Arbeitsverhältnis zu vergleichen. Jeder Bürger der in eine solches Amt gewählt wird, übernimmt für die Zeit der Wahlperiode ein politisches Mandat und die Regeln rund um dieses Mandat sind für jeden öffentlich einsehbar, Veränderungen können nur vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden und im Vergleich zu anderen Ämtern in Deutschland, ist der Bundestagsabgeordnete sicherlich nicht überbezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger MdB