Frage an Anette Hübinger von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hübinger,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Gestatten Sie mir hierzu noch eine Nachfrage, der ich zwei Anmerkungen vorausschicken muss:
1) Über die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung bestehen erhebliche Differenzen. Die Europäische Kommission selbst spricht in ihrem Evaluationsbericht von 2011 zur Richtlinie wiederholt von der "Nützlichkeit" der Daten und bemängelt gleichzeitig, dass Belege hinsichtlich der (rechtlich allein relevanten) Frage der "Notwendigkeit" einer solchen Speicherung von den Mitgliedstaaten nicht geliefert worden seien. Auch in zahlreichen Mitgliedstaaten bestanden hinsichtlich dieser Frage starke Zweifel, was sich in deutlichen Verzögerungen bei der Richtlinienumsetzung, der Einlegung von Verfassungsbeschwerden sowie der Aufhebung nationaler Umsetzungsgesetze durch Gerichte der Mitgliedstaaten niedergeschlagen hat.
2) Die von mir angesprochenen Verfahren vor dem EuGH (Rs. C-293/12 und C-594/12) behandeln nicht die Frage der (Nicht-)Umsetzung der Richtlinie durch Deutschland, sondern die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit der Richtlinie, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem EU-Recht (speziell Art. 7, 8 EU-Grundrechtecharta). Die Schlussanträge zu diesem Verfahren sind für den 7.11.2013 angekündigt, ein Urteil wird daher für Anfang nächsten Jahres zu erwarten sein. Der Verlauf der Anhörung zu diesen Verfahren - und insbesondere auch die kaum zu überhörenden Zweifel der Richter an der Notwendigkeit - lassen vermuten, dass die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form keinen Bestand haben wird.
Meine Nachfrage bezieht sich auf eine Äußerung der Bundeskanzlerin, sie könne sich vor dem Hintergrund der genannten Verfahren vor dem EuGH auch sehr viel kürzere Speicherfristen vorstellen ( http://www.welt.de/politik/deutschland/article118223412/Merkel-dringt-auf-ein-globales-Datenschutzabkommen.html ). Können Sie das auch?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schweda
Sehr geehrter Herr Schweda,
eine kurze und eindeutige Antwort: Ja! Mit den von Frau Merkel angesprochenen 3 Monaten könnte ich gut leben.
Beste Grüße
Anette Hübinger MdB