Frage an Anette Hübinger von Helmut U. bezüglich Soziale Sicherung
Weshalb ist es nicht möglich die Lebensarbeitseit als Grundlage für den Rentenbeginn festzuschreiben. So zum Beispiel nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Wenn ich mit 65 Jahren in Rente gehe, habe ich 50 Beitragsjahre!!
Sehr geehrter Herr Ullrich,
der Gesetzgeber hat in dieser Richtung doch schon gehandelt. Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ab dem 65. Lebensjahr eine ungekürzte Altersrente erhalten, die sogenannte Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Diese wurde 2012 eingeführt. Würde die Altersgrenze noch weiter abgesenkt, würde diese zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Rentner führen, die die gleichen Vorleistungen in einer anderen Zeitspanne erbringen (Äquivalenzprinzip). Schon die abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren hebelt diesen Grundsatz bei 45 Beitragsjahren zugunsten besonders langjährig Versicherter aus. Diese Ungleichheit ist in meinen Augen zwar gerechtfertigt, sollte aber nicht noch weiter verschärft werden. Letztendlich müssten dies auch alle Beitragszahler über höhere Rentenversicherungsbeträge finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB