Frage an Anette Hübinger von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hübinger,
derzeit wird die Angleichung der Abgeordneten-Diäten an die Richtergehälter diskutiert.
Wie stehen Sie zu der Forderung, dass im Fall einer finanziellen Gleichstellung von Abgeordneten und Richtern auch eine rechtliche Gleichstellung beim Thema "Korruption" gelten sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gretscher
Sehr geehrter Herr Gretscher,
aus meiner Sicht vermengen Sie zwei sehr unterschiedliche Themen. Diese sollten demnach auch getrennt voneinander diskutiert werden.
Der Vorstoß zur Neuregelung der Abgeordneten-Diäten von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass wir Parlamentarier selbst über die Höhe bzw. auch die Erhöhung unserer Diäten entscheiden müssen. Die Gründe dafür sind zwar nachvollziehbar, aber Sie werden verstehen, dass dies die Parlamentarier in eine missliche Lage bringt. Jede noch so kleine Änderung löst einen Sturm der Entrüstung aus. Eine rechtliche Kopplung an die Richtergehälter – wenn dies verfassungsrechtliche möglich ist – würde diese Problematik sicherlich entschärfen. Aus meiner Sicht ist eine Neuregelung in den verbleibenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages nicht realistisch. In der neuen Wahlperiode sollte dieses Thema aber grundlegend angegangen werden.
Zur Korruption: Aus meiner Sicht ein wichtiges Thema auch für uns Abgeordnete. Aus meiner Sicht ist es unbefriedigend, dass Deutschland noch nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat. Ich kenne die durchaus berechtigten Bedenken in meiner Fraktion. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat im vergangenen Jahr zu recht eine baldige Lösung angemahnt, diese sehe ich auch so.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger MdB