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Anette Hübinger
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Frage von Herbert J. •

Frage an Anette Hübinger von Herbert J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hübinger,

Ist es möglich auch in diesem Lande (wie es andere Staaten auch tun) einen verbindlichen Mindestlohn festzulegen um die Krankenkassen u. Rentenvericherungen und auch die Sozialausgaben zu entlasten? Auch sollten Betriebe nur einen bestimmten prozentualen Satz an Leiharbeitern beschäftigen dürfen. (Nicht wie jetzt ganze Branchen mit Leiharbeitern zu besetzen)

Sollte ich auch auf diese Frage keine Antwort erhalten, muß ich Ihnen die Bürgernähe absprechen.

m.f.G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jentzsch,

ich halte die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für den falschen Weg. Die Tarifparteien sind und bleiben für mich der erste Ansprechpartner in Fragen der Lohnfindung. Das System der Tarifautonomie hat sich bewährt und ich will es nicht für eine staatliche Lohnfestsetzung opfern. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Es ist also ein grundsätzliche Frage, ob die Lohnfindung per se verstaatlicht werden sollte. Wie gesagt, dafür bin ich nicht, dies sollte auch weiterhin in erster Linie Aufgabe der Tarifpartner bleiben. Gewerkschaften sind auch in unserer heutigen Welt nicht überflüssig und können sehr wohl erfolgreich für die Belange der Arbeitnehmer streiten.

Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen wir dort ein, wo keine Tarifbindung vorhanden ist. Ich bin der Auffassung, dass die Tarifpartner jeder Branche abhängig von ihrer konkreten Situation die Möglichkeiten des Arbeitnehmerendsendegesetz oder Mindestarbeitsbedingungsgesetz analysieren sollten. Wir haben diese branchenspezifischen Möglichkeiten geschaffen, damit jede Branche auf die - auch internationalen - Rahmenbedingungen flexibel reagieren kann. Die konkreten Entscheidungen müssen dann gemäß der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien zur Etablierung eines branchenspezifischen Mindestlohnes getroffen werden.

Welche genauen Auswirkungen ein flächendeckender Mindestlohn - ob nun positiv oder negativ - hätte, kann leider niemand voraussagen. Auch sind Vergleiche mit anderen Ländern nicht zielführend. Die Wirtschaftssysteme und die ländertypischen Spielregeln sind einfach zu verschieden. Zwar gibt es im liberalen Großbritannien beispielsweise einen Mindestlohn, aber auch einen sehr lockeren Kündigungsschutz. Mir ist es lieber, unser System der Tarifautonomie fortzuentwickeln und aktuelle Gegebenheiten anzupassen, als einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, ohne abschätzen zu können, welche Folgen es für viele Arbeitnehmer haben wird.

Die Behauptung, dass mit Leiharbeitern ganze Branchen besetzt werden, ist schlichtweg falsch. So veröffentlichte dazu der DGB im August 2009, dass in Deutschland im Sommer 2008 weniger als 800.000 Menschen als Leiharbeiter beschäftigt waren. Dies sind knapp 3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Der DGB veröffentlichte weiter, dass beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie der Anteil der Leiharbeiter im Sommer 2008 bei 6 Prozent lag (ein hoher Wert im Vergleich zu anderen Branchen). Dahingehend aber von einem Massenphänomen zu sprechen, welches ganze Branchen charakterisiert, ist eine maßlose Übertreibung.

Mit freundlichen Grüße
Anette Hübinger, MdB