Frage an Anette Hübinger von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Alt,
neben meiner Tätigkeit als ehrenamtliche Bezirksbürgermeisterin bin ich noch Hausfrau und Mutter. Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich weiterhin Bezirksbürgermeisterin bleiben, da ich gerade im letzten Jahr für 5 Jahre wiedergewählt wurde. Das Vertrauen, das die Wähler in mich gesetzt haben, darf und will ich nicht enttäuschen. Diese Tätigkeit erachte ich auch für ein Bundestagsmandat für sehr wertvoll, da in der Kommunalpolitik ein sehr enger Kontakt zu den Bürgern besteht, der für eine bürgernahe Politik unabdingbar ist.
Wenn die Verhaltensregeln in der geänderten Form vorgelegt werden, werde ich ihnen zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger