Frage an Andrew Ullmann von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Ullmann,
die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei
Sehr geehrter Herr Matthaei,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Mai 2020. Ich nehme an, sie sprechen sich darin gegen eine im "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vermeintlich geregelte Impfpflicht aus.
Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" eine explizite Pflicht zum Impfen nicht vorsieht. Das wird leider oftmals verwechselt bzw. missverstanden.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass trotz intensiver Forschung derzeit noch kein Impfstoff auf dem Markt existiert und auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein solcher Impfstoff schnell und für viele Millionen Menschen verfügbar ist. Für mich ist klar, dass Impfungen immer einen Schutz vor Krankheiten darstellen müssen. Der Impfstoff muss dabei wirksam, sicher und verträglich sein. Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt sind, ist aus unserer Sicht eine Debatte zur Impfpflicht nicht notwendig.
Wir Freie Demokraten stehen staatlichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit selbstverständlich kritisch gegenüber. Die Rechtfertigung derartiger Maßnahmen ist äußerst schwierig und bedarf strenger Voraussetzungen.
Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag haben darüber hinaus das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgelehnt. Das Gesetz ist unserer Ansicht nach mit „heißer Nadel gestrickt“ und schießt über das Ziel hinaus.
Die Große Koalition stattet das Gesundheitsministerium mit weiteren Verordnungsermächtigungen aus. Diese Verordnungen greifen tief in unser Wirtschafts- und Gesundheitssystem ein und können sogar ohne parlamentarische Kontrolle erlassen werden. Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben einer ähnlichen Gesetzgebung im März unter Bauchschmerzen zugestimmt. Wir fürchteten damals um die Handlungsfähigkeit der Legislative aufgrund der Corona-Epidemie. Heute ist die Lage jedoch eine andere. Die Verordnungsermächtigungen sind nicht mehr notwendig und der Wegfall parlamentarischer Kontrolle nicht hinnehmbar.
In der Hoffnung bestmöglich auf Ihr Anliegen eingegangen zu sein, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen alles Gute für diese schwierige Zeit. Bleiben Sie gesund!
Ihr
Prof. Dr. Andrew Ullmann