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Frage von Wolfgang Z. •

Frage an Andreas Weigel von Wolfgang Z. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Weigel,
aus dem News des Bundestages habe ich erfahren das eine Gesetzesvorlage vorbereitet wird in der steht:
"Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat oder zu tun haben wird, soll künftig verpflichtet werden, dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen."
Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden.
Ich bin jedoch in einem Jugendverband tätig, wo es ausschliesslich ehrenamtlich Tätige gibt, von denen weit über 50 mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Und für uns steht die Frage, wer die Kosten für diese Führungszeugnisse trägt? Und diese Frage möchte ich an Sie weiterreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zindler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zindler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben recht, eine entsprechende Gesetzesvorlage wird im Deutschen Bundestag beraten. Es handelt sich um das "Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes" (Bundestagsdrucksache 16/12429). Die Gesetzesvorlage ist in der vergangenen Woche in erster Lesung im Bundestag eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen worden. Das heißt, in den weiteren Beratungen können noch Änderungen vorgenommen werden. Auf Ihre Anfrage bezogen geht es in diesem Gesetz konkret um Artikel 2, § 72a (Nachweis der persönlichen Führung). Über die Kosten bezüglich des Führungszeugnisses steht dort bislang nichts. Und so ist davon auszugehen, dass es in der jetzigen Fassung so sein wird wie bei jedem Führungszeugnis. Das heißt, die Kosten von 13 Euro werden vom Antragsteller selbst getragen. Inwieweit hier eine Regelung zur Übernahme dieser Kosten für ehrenamtlich Tätige gefunden werden kann, müsste also in den weiteren Beratungen der Gesetzesvorlage thematisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Weigel, MdB