Frage an Andreas Weigel von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weigel,
als Mitglied im Haushaltausschuss frage ich Sie, 1. ist es mein Recht als Bürger und als Steuerzahler zu erfahren, welche Banken bei der jetzigen Rettungsaktion der Banken Kredite an die Bundesregierung geben?
2. Wie werden die Mitarbeiter der Finanzagentur des Bundesfinanzministeriums kontrolliert nach Neutralität bei der Aufnahme von Staatskrediten?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner
Sehr geehrte Frau Hörner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich haben Sie das Recht, zu erfahren, welche Banken Kredite an die Bundesregierung geben. Bei der Kreditaufnahme nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz kommen die bewährten Emissionsverfahren der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Dementsprechend erfolgt die Kreditaufnahme zu rund 98 Prozent über die Emission von Inhaberschuldverschreibungen, die über Auktionen an die Mitglieder der so genannten "Bietergruppe Bundesemmissionen" verkauft werden sowie zu rund 2 Prozent über den Vertrieb von Produkten für Privatkunden (Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen des Bundes). Die Mitglieder der "Bietergruppe Bundesemissionen" werden über die Internetseite www.bundeswertpapiere.de und auch in der Finanzpresse jährlich veröffentlicht.
In dem besagten Auktionsverfahren des Bundes werden Bundeswertpapiere jeweils an den bzw. die höchsten Bieter verkauft. Hierdurch sind Wirtschaftlichkeit und Marktgerechtigkeit - und dadurch die Neutralität - der Kreditaufnahme sichergestellt.
Im Privatkundengeschäft erfolgt der Vertrieb zu jeweils einheitlichen Tagespreisen, sodass private Anleger ohne eine Beteiligung von Mitarbeitern der Finanzagentur entscheiden können, ob und wie viele staatliche Wertpapiere sie erwerben.
Mit freundlichen Grüße,
Ihr Andreas Weigel, MdB