Frage an Andreas Weigel von Sabine R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Weigel,
im "Standpunkte der Partei" vermisse ich eine klare Aussage, was den
Kindesmissbrauch betrifft. Der Schock im Falle Ayla sitzt noch sehr tief in der
Bevölkerung Zwickaus/ Zwickauer Land. Was tut die SPD für die Sicherheit unsrer
Kinder?
Sabine Reitenbach
NPD
Sehr geehrte Frau Reitenbach,
der Schock im Falle Ayla ist uns hier in Zwickau und dem Zwickauer Land in der Tat noch sehr gegenwärtig. Dennoch und gerade angesichts des in unserem unmittelbaren Umfeld Geschehenen sollten wir uns auch vor Augen führen, dass Sexualdelikte und Morde an Kindern trotz der gewaltigen medialen Aufmerksamkeit, die sie erfahren, eher erschreckende Einzelfälle sind. Laut den Kriminalstatistiken sind diese Straftaten rückläufig. Die Anzeigebereitschaft ist gestiegen, ebenso die Quote der Aufklärungen.
Die SPD hat seit der Regierungsübernahme vor sieben Jahren sehr viel für die Opfer von Sexualstraftaten - also vor allem Frauen und Kinder - getan. Wir haben in der Hälfte der Zeit in diesem Bereich mehr für Opfer getan, als die vorherige Bundesregierung in 16 Jahren. Es kommt vor allem darauf an, die vielen zur Verfügung stehenden Gesetze und anderen Möglichkeiten auch anzuwenden. Hier sind die betroffenen Staatsanwälte und Richter gefragt. Reine Strafverschärfungen helfen oft nicht weiter.
Mit dem „Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“, den die Bundesregierung am 29. Januar 2003 beschlossen hat, hat sie eine Gesamtstrategie entwickelt, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wirkungsvoll zu schützen. Darüber hinaus hat die SPD-geführte Bundesregierung noch zahlreiche weitere Maßnahmen verabschiedet:
- Reform der Unterbringung von Straftätern in der Sicherungsverwahrung (2002).
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2003): Nicht zuletzt die zunehmende Verbreitung von kinderpornografischen Schriften via Internet kann durch die Anhebung der Strafrahmen der entsprechenden Vorschriften wirksamer sanktioniert werden. Nach der von uns in diesem Gesetz beschlossene Erweiterung der Möglichkeiten der DNA-Analyse in der Strafprozessordnung ist bei allen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine DNA-Analyse und Speicherung in der DNA-Kartei zulässig, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter in Zukunft weitere erhebliche Straftaten begehen wird.
- Ergänzung des Systems der Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (2004).
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (2004).
Sie können also sehr wohl sehen, dass wir bezüglich der Sicherheit unserer Kinder und anderer Opfer nicht untätig waren und auch nicht bleiben werden. Absolute Sicherheit kann Ihnen leider niemand garantieren. Trotzdem denke ich, dass wir bereits viel getan haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Weigel, MdB