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Frage von Dipl.-Ing Eberhard S. •

Frage an Andreas Weigel von Dipl.-Ing Eberhard S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weigel,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter der SPD und Direktkandidat des Kreises Zwickau.

Als Bundestagtagsabgeordneter ist Ihnen sicher die parlamentarische Anfrage des MdB Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) vom Juni 2005 in Bezug auf eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der 1945-49 Vertriebenen bekannt.

Der Mittelstand in der SBZ - Grundbesitzer über 100 Hektar, das Handwerk und Industriebetriebe - wurden zwischen 1945 bis 1949 von den Kommunisten von Haus und Hof vertrieben und enteignet. Dies stellt nicht nur eine grobe Verletzung geltenden Menschen- und Völkerrechts dar, sondern die Vertriebenen werden darüber hinaus von sämtlichen Parteien gegenüber anderen Opfergruppen bis heute diskriminiert. Jede Möglichkeit der Rehabilitierung und der Rückkehr wird dieser Gruppe verweigert.

Nicht zuletzt durch das Fehlen eines gesunden Mittelstandes ist der Aufbau Ost in den Neuen Bundesländern bis heute nicht gelungen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position und diejenige Ihrer Partei im Hinblick auf diese Diskriminierung und eine Gesetzesänderung zugunsten der 1945 bis 49 in der SBZ Vertriebenen noch vor der Wahl mitteilen könnten.

Eine Frage noch Gerhard Schröder betreffend:
Was halten Sie vom Fauxpas des Bundeskanzler, der 2004 anläßlich 100 Jahre HORCH bei VW nicht einmal der Stadt Stadt Zwickau die Ehre eines Besuches gegeben hat. Glauben Sie, dass die Wähler das schon vergessen haben? Falls nicht, dann bestellen Sie ihm einen Gruß der Zwickauer Wählerschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
Eberhard Sonntag
Margaretenhall
71739 Oberriexingen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sonntag,

sicherlich ist Ihnen auch die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen Karl Diller auf die von Ihnen angesprochene Anfrage des Abgeordneten Jüttner bekannt. Darin heißt es, dass "Grundstücke, die im Beitrittsgebiet zwischen 1945 und 1949 im Zuge der so genannten Bodenreform enteignet wurden, im Wesentlichen durch die Treuhandanstalt bzw. deren Rechtsnachfolger privatisiert werden. Teilweise geschieht dies im Rahmen des begünstigten Flächenerwerbs nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, der auch den innerhalb der Bodenreform Geschädigten zugute kommt. Die Veräußerungserlöse der Treuhandanstalt bzw. deren Rechtsnachfolgern werden u.a. nach den Regelungen des Entschädigungsgesetzes in Höhe von drei Milliarden DM (ca. 1,534 Mrd. Euro) an den Entschädigungsfonds abgeführt, aus dem die Entschädigungszahlungen an die Opfer von Enteignungsmaßnahmen in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR geleistet werden."

Zu Ihrer zweiten Frage, mit der Sie sich über einen angeblichen "Fauxpas" des Bundeskanzlers beschweren:
Offenbar ist Ihnen die Region Zwickau als Bürger von Oberriexingen nicht besonders bekannt, sonst wüssten sie, dass der Besuch des Kanzlers anlässlich 100 Jahre Horch im VW Werk Mosel auch ein Besuch der Stadt Zwickau war. Mosel ist seit den 90iger Jahren Ortsteil der kreisfreien Stadt Zwickau.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Weigel, MdB