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Frage von Andre S. •

Frage an Andreas Weigel von Andre S. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo

Momentan wird für Berechnungen von Sozialleistungen der Existenzminimumbericht 2005 (der 6.) herangezogen.
Ab wann sind Ämter veranlasst den 7. als Grundlage zu nehmen ? Wenn es den schon gibt.

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen (siehe auch Bundestagsdrucksache 13/1558 vom 31. Mai 1995).

Der 6. Existenzminimumbericht datiert vom 02.11.2006. Damit wird der 7. Bericht aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres 2008 bzw. Anfang des Jahres 2009 zu erwarten sein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Weigel, MdB