Frage an Andreas Weigel von Nikolaus W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weigel,
sie schreiben , daß das Existenzminimum derzeit bei 7. 664, 00 € p.a. und pro Person liegt. Aber viele der Hartz-IV-Geschädigten Akademiker mit besseren Ausbildungen als so mancher im Bundestag kommen doch gar nicht auf diese Summe.
Das ist doch äußerst leicht zu errechnen. Nehmen sie doch nur die Regelsätze mal 12....Und bevor sie nun wieder Einspruch erheben: Auch mit den Mietzahlungen und den Nebenkostenzuschüssen kommen viele nicht auf diesen Satz.
Was schreiben sie dazu, wenn es beliebt ?
Nikolaus Wenzel
Sehr geehrter Herr Wenzel,
Ihre Frage möchte ich mit Verweis auf den Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen vom Oktober 2005 und darin die Seiten 47 bis 56 "Zehn Jahre Existenzminimumbericht - eine Bilanz" beantworten.
Sie können den Bericht jederzeit im Internet unter der Adresse: www.bundesfinanzministerium.de abrufen und runterladen.
Der Bericht erklärt sehr anschaulich die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Berechnungsmethode sowie weitere wichtige Informationen mit Bezug auf das Sozialhilfe- und Steuerrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Weigel, MdB