Frage an Andreas Weigel von Hans - Dieter J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weigel,
Sie haben bestimmt bei der Verabschiedung der EU-Vermittlerrichtlinie mit JA gestimmt.
Hier wird festgeschrieben, dass der Vermittler dem Kunden das Führungszeugnis, den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis mitteilen soll. Meine Frage, würden denn Sie als einer derjenigen, welcher den Beschluss mitgefasst hat, dies alles auch Ihren Wählern präsentieren ?
Dazu kommt auch noch die verlangte nachweisliche Sachkunde und Vermögensschadenhaftpflicht.
Ist dies bei den Abgeordneten auch vorhanden ?
Ich bin auf die Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüßen aus Zwickau/Sachsen
Hans - Dieter Jürgens
Sehr geehrter Herr Jürgens,
die Verabschiedung der von Ihnen erwähnten EU-Richtlinie durch den Deutschen Bundestag im vergangenen Herbst zielt in erster Linie auf eine Stärkung des Verbraucherschutzes – die Verbraucher sollen durch die Registrierungspflicht und die Normierung der Informations- und Dokumentationspflichten des Vermittlers geschützt werden.
Außerdem geht es darum, deutschen Versicherungsvermittlern die gleichen Chancen einzuräumen wie ihrer europäischen Konkurrenz. Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa wird harmonisiert, und grenzüberschreitende Vermittlungen werden vereinfacht.
Es geht auch darum, „schwarze Schafe“ herauszufiltern. Das dient den Verbrauchern, aber auch den mehrheitlich seriösen und kompetenten Vermittlern und Beratern in dieser Branche. Bei einer Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Versicherungswirtschaft im Parlament zeigten diese sich einig, dass es sich um ein gelungenes und positives Gesetzesvorhaben handelt.
Was die sehr umfassenden Offenlegungspflichten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages betrifft, so möchte ich Ihnen zur Lektüre das so genannte „Abgeordnetengesetz“ empfehlen. Sie finden es unter dem folgenden Link: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/abgges.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Weigel, MdB