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Frage von Marcel S. •

Frage an Andreas Weigel von Marcel S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weigel,

es war unlängst in der ZEIT zu lesen (Ausgabe Nr. 1 vom 28.12.2006, Seite 28), daß das Verfahren zur Festsetzung des Existenzminimums (wo es also um die Frage geht, wie viel ein Mensch mindestens zum Leben braucht) von der Sache her ein Alleingang der Exekutive (Bundesregierung) ist.

Vielleicht haben Sie ja diesen wirklich sehr aufschlußreichen Artikel gelesen?

Die Regierung entscheidet ganz alleine, was das Mindesteinkommen ist, wie es zu beziffern ist. Die Abgeordneten wie aber auch die Wirtschafts- und Arbeitnehmervertreter und die ganz normalen Bürger können hier keinen Einfluß nehmen. Sie sind allesamt außen vor, und dies in einer der sozialpolitischsten Fragen überhaupt.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht der Legislative, also Ihnen und allen anderen Abgeordneten - und mithin NICHT der Exekutive - die Aufgabe zugewiesen, den Satz für die Existenzsicherung einzuschätzen. Und dies hat das Bundesverfassungsgericht auch aus sehr gutem Grund so entschieden: Dieser Mindestbedarf ist nun mal nirgendwo konkret zu beziffern. Er kann nur in einer transparenten politischen Debatte festgestellt und festgelegt werden.

Wann werden Sie und Ihre Kollegen und Kolleginnen des Bundestags diese wichtige politische Aufgabe übernehmen?

Vielen Dank für eine Antwort hierauf!

Mit freundlichen Grüßen

M. Scharfenstein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scharfenstein,

vielen Dank für Ihre Frage zum Existenzminimum und der Beteiligung des Parlaments an der Festlegung der Höhe dieses Betrages. Der von Ihnen angeführte Artikel in der ZEIT enthält zahlreiche Mutmaßungen und Unterstellungen.

Sie führen an, dass die Bundesregierung im Alleingang über die Festlegung eines Mindesteinkommens entscheidet und willkürlich die Beträge dazu festschreibt.

Richtig ist, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 1995 beschlossen hat, dass die Bundesregierung einen so genannten Existenzminimumbericht vorzulegen hat. Diese Berichte sind Prognosen und sollen die maßgebenden Beträge der steuerfrei zu stellenden Existenzminima betreffen. Dieser Bericht erfüllt natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht gestellte Forderung, dass die Höhe des Existenzminimums nicht geringer sein darf als der im Sozialhilferecht definierte Mindestbedarf (SGB XII). Aktuell liegt der 6. Existenzminimumbericht vor, den Sie jederzeit auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages runterladen und nachlesen können.

Das Existenzminimum beträgt in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit € 7.664,00 p. a., und erlauben Sie mir hier die Anmerkung, dass allein in der Zeit der rot/grünen-Bundesregierung zwischen 2000 und 2004 dieser Betrag um mehr als € 1.300,00 angehoben wurde.

Die von Ihnen angemahnte Beteiligung und Befassung des Parlamentes ist, entgegen der von Ihnen angeführten Äußerungen, gegeben. Der Deutsche Bundestag – hier besonders der Ausschuss für Arbeit und Soziales – hat sich umfassend mit dem Thema in seinen Sitzungen beschäftigt. Des Weiteren hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 13.12.2006 den 6. Existenzminimumbericht ausführlich diskutiert.

Abschließend möchte ich anführen, dass mir als Abgeordneten des Deutschen Bundestages und insbesondere auch als Mitglied der SPD Bundestagsfraktion stets auch die Prinzipien von Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Solidarität am Herzen liegen. Ihre Fragen hoffe ich insgesamt beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Weigel, MdB