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Andreas Weigel
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Frage von Philip B. •

Frage an Andreas Weigel von Philip B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weigel,

Ihre Parteifraktion hat im Bundestag den Arbeitsmarktreformen nach den Vorschlägen von Hartz mit zugestimmt.

Jedoch muss festgestellt werden, das hier auch von einem nationalsozialistischen Gesetz - Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I. S. 887) - abgeschrieben wurde!

Und es richtet sich damals wie heute wieder gegen eine Bevölkerungsgruppe, die für die politische und wirtschaftliche Situation in Deutschland ´einfach´ verantwortlich gemacht wird und der immer mehr Rechte abgesprochen werden, einer Bevölkerungsgruppe die man aussaugt, damit Politiker und Großindustrielle und ihre Handlanger in Saus und Braus leben können.

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Philip Burger - parteilos

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

ich muss Ihren Vorwurf entschieden zurückweisen. Wir haben bei unseren Arbeitsmarktreformen selbstverständlich nicht von einem nationalsozialistischen Gesetz abgeschrieben. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie zu diesem Urteil gelangt sind, versichere Ihnen aber bei allem Respekt: Diese Einschätzung ist schlichtweg Unsinn!

Mit unserer großen Arbeitsmarktreform ist es gelungen, neue Wege aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung zu eröffnen. Der eingeleitete grundlegende Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt wird Ende 2005 abgeschlossen sein. Die BA wird dann den Arbeitssuchenden die bestmögliche Dienstleistung zur Verfügung stellen. Arbeitssuchende und offene Stellen werden künftig sehr viel schneller zusammengebracht.

Wir wollen, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher sein Arbeitsleben mit Arbeitslosigkeit beginnen muss. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Arbeitsvermittler besonders viel Zeit und Mühe auf Jugendliche verwenden und sich künftig um nur noch 75 jugendliche Erwerbslose intensiv kümmern müssen, statt wie bisher um 400. Unser Ziel bleibt: kein junger Mensch unter 25 Jahren soll länger als 3 Monate ohne Arbeit, Ausbildung oder weiterführende Beschäftigung sein.

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) haben wir eine Grundsicherung für alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen eingeführt. Dadurch ist die Zahl der Arbeitslosen zwar statistisch um einige Hunderttausende gestiegen. Aber wir haben so über eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe herausgeholt. Sie erhalten jetzt endlich das gleiche umfassende Angebot an Förderung und Jobvermittlung wie alle anderen Arbeitssuchenden. So bekämpfen wir Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft.

Weil der Arbeitsmarkt für Ältere in weiten Teilen Deutschlands weiterhin so schwierig ist, haben wir uns zudem entschlossen, die ursprünglich für den 1. Februar 2006 vorgesehene Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I um zwei Jahre auf den 1.2.2008 zu verschieben.

Ich möchte Sie abschließend auf zwei Internetseiten aufmerksam machen, auf denen Sie sich näher zu den tatsächlichen Inhalten und Intentionen der von der SPD verfolgten Arbeitsmarktreformen informieren können:

- http://www.spd.de (dort möchte ich Ihnen
insbesondere die Lektüre unseres Wahlmanifestes empfehlen)

- http://arbeitsmarktreform.spd.de (diese Homepage gibt detailliert Auskunft zu den von mir mit beschlossenen Arbeitsmarktreformen)

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Weigel, MdB