Frage an Andreas Weigel von Lars K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weigel,
wie positionieren Sie sich persönlich zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes respektive der sogenannten Internetsperren?
Mit freundlichen Grüßen
L. Kretschmar
Sehr geehrter Herr Kretschmar,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie nach meiner Meinung zu Internetsperren fragen.
Geplant ist die Sperrung kinderpornographischer Seiten. Deren Verbreitung hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.
Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es wünschenswert, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Mir ist klar, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb hat meine Fraktion stets deutlich gemacht, dass sie für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich hält, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Die kürzlich getroffenen Vereinbarungen mit großen Internetprovidern unterliegen jedoch rechtlichen Zweifeln.
Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.
Wir werben dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.
Eins ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Weigel, MdB