Frage an Andreas Terhaag von Paul K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Seit Adenauer sagen alle Politiker, man solle für´s Alter vorsorgen, daher wurde und wird die Anschaffung von Wohneigentum gefördert. Straßenbau-Beiträge kommen oft einer Enteignung gleich und pervertieren diese Form der Altersvorsorge. Zudem werden Straßen ja nicht nur von den Anwohnern, sondern von der Allgemeinheit genutzt. Zusätzlich fließen Straßenbau-Beiträge in die Mieten ein und treiben diese in die Höhe. Viele Bundesländer haben daher die ungerechte Umlage bereits abgeschafft. Laut Grundgesetz soll der Staat für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sorgen, wenn aber Menschen das zweite Standbein ihrer Altersversorgung in einigen Bundesländern genommen wird, in anderen aber nicht, wo bleibt dann die Gleichwertigkeit? Der Bund der Steuerzahler sammelte kürzlich in NRW mehr als 500.000 Unterschriften für die Abschaffung dieser Umlage, trotzdem wird dieser Wählerwunsch weiterhin ignoriert. Ist ein solches Verhalten für "Volks"-Parteien, die sich "christlich" oder "sozial" nennen, angemessen?
fragt Paul Koschel, Georgstr. 1, 59174 Kamen-Heeren
Sehr geehrter Herr K.,
durch die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler wurden zunehmend Forderungen nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestellt. Dem gegenüber stand der nachvollziehbare Wunsch vieler Bürgermeister und der Kommunalen Spitzenverbände nach grundsätzlicher Beibehaltung des Systems und Novellierung der zugrunde liegenden Regelungen. Auch die NRW-Koalition hat Modernisierungsbedarf beim Kommunalabgabengesetz gesehen. Beispielsweise verursachen exponentiell gestiegene Straßenbaukosten derzeit ein Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und gefordertem Beitrag.
Die NRW-Koalition hat sich entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen zu kompensieren. Damit werden die berechtigten Interessen der Beitragszahler ebenso wie der Kommunen berücksichtigt. Zudem wird das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung wieder hergestellt.
Bei Teilnahme am Förderprogramm gilt künftig eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, bei der die Höchstbeträge aus der bisherigen Mustersatzung halbiert werden. Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung führt dies zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger. Insbesondere in finanzschwachen Kommunen, kann sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern.
Die für Kommunen ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch ein Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land jährlich 65 Mio. Euro im Haushalt. Nach Ablauf von 3 Jahren wird die Neuregelung einer Evaluation unterzogen.
Mit den besten Grüßen,
Andreas Terhaag