Frage an Andreas Storm von Manuel P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Storm,
am 12.02.2009 soll im Bundestag der Vorschlag zum "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" beraten werden.
Ich vertrete die Meinung, dass dieser Vorschlag in seiner aktuellen Fassung auf keinen Fall Gesetz werden darf. Es würde beliebige Anbieter von Internetdiensten dazu berechtigen, das Verhalten ihrer Nutzer zu protokollieren. So könnten ganze Profile mit den persönlichsten Daten erstellt werden. Dies alles soll angeblich zum Schutz der Internetdienste und zur Beseitigung von Störungen dienen. Dies ist aus technischer Sicht nicht haltbar, da das Sammeln von privaten Daten nicht vor Angriffen schützt – hier sind allein technische Maßnahmen zu ergreifen. Die bisherige Gesetzeslage bietet außerdem schon genug Möglichkeiten, um gegen Störungen Einzelner vorzugehen und dazu benötigte Daten zu speichern.
In der letzten Zeit häufen sich weltweit und auch in Deutschland die Meldungen über Datenpannen. Dies sollte zum Anlass genommen werden, den Datenschutz auszubauen und das Anlegen von unnötigen Datensammlungen zu unterbinden. Stattdessen wird ein solcher Gesetzesvorschlag eingebracht, der in die entgegengesetzte Richtung geht.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Wie werden Sie sich bezüglich dieses Gesetzesvorschlags verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Pütz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05. Februar 2009 über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie das Thema "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ansprechen.
Auf verschiedenen Internetseiten wurde in den letzten Tagen behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne.
Diese Meldung beruht auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags:
Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde.
Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt.
Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist.
Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine entsprechende Regelung aufgenommen.
Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.
Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Darstellungen weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm