Andreas Steppuhn
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Frage von Manuel B. •

Frage an Andreas Steppuhn von Manuel B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Stepphuhn.

mit großem Interesse verfolge ich die derzeitige Disskusion bezüglich des Waffenkontrollgesetzes der Bundesrepublik, ausgelöst durch den Amoklauf in Winnenden am 11.03.09. Hier wird gefordert die Altersbegrenzungen für Sport und Vereinsschützen auf 21 Jahre anzuheben, sowie zentrale Waffenlager einzurichten. M.E.n. handelt es sich hier um blinden Aktionismus! Es ist derzeit möglich mit Einwilligung der Eltern bereits mit 17(!) im Rahmen des Wehrdienstes an Kriegswaffen ausgebildet zu werden! Warum dann erst der Zugang zu Sportwaffen mit 21? Die zentralen Waffenlager böten außerdem eine optimale Möglichkeit für Kriminelle schnell an viele Waffen zu kommen (Die Vereinsheime der Schützenvereine sind meist etwas abseits der Ortslagen- leicht zugänglich und nur schwer zu sichern). Werden diese beiden Aspekte bei den Debatten im Bundestag berücksichtigt? oder wird der Erste ignoriert und der Zweite auf die Vereine abgewälzt?
Mich würde auch Ihre Meinung dazu interessieren, da in Ihrem Wahlkreis traditionell viele Schützenvereine zu finden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Barner

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barner,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema “Sicherheit – Waffenkontrollgesetze“.

Lassen Sie mich vorab festhalten, dass ich Ihre Meinung in der Form teile, dass blinder Aktionismus in der jetzigen Situation niemandem nutzt. Vielmehr ist es in meinen Augen wichtig, die Debatte um das Waffenkontrollgesetz sachlich und vor allem ergebnisorientiert zu führen und dabei alle Aspekte mit einzubeziehen.

Der Schock des letzten Amoklaufs sitzt tief, daher bin ich zuversichtlich, dass alle an der Diskussion Beteiligten die Wichtigkeit einer schnellen, sinnvollen und vor allem praktikablen Problemlösung sehen und auch dementsprechend handeln werden. Zu vorschnellen und nicht durchdachten Entscheidungen darf dies jedoch nicht führen.

Sie sprechen die Altersbegrenzungen für Sport- und Vereinsschützen an, ebenso wie den Vorschlag, Sportwaffen in zentralen Lagern aufzubewahren.

Im erst genannten Punkt schließe ich mich Ihrer Beobachtung an. Auch für mich ist es kaum nachvollziehbar, warum jemand bereits mit 17 Jahren an Kriegswaffen ausgebildet werden kann, jedoch erst mit 21 Jahren Sportwaffen im Verein benutzen darf. Was jedoch nicht heißt, dass ich der Meinung bin, man sollte die Altersgrenze allgemein auf 17 Jahre absenken. Was Ihre Überlegung bezüglich der Aufbewahrung in zentralen Lagern angeht, teile ich ebenfalls Ihre Vermutung, dass diese schnell zum Objekt der Begierde der organisierten Kriminalität werden können.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen: Die Thematik muss mit Fairness und Objektivität betrachtet werden. Es muss über wirklich alle Aspekte des Themas gesprochen werden. Der Schutz der Öffentlichkeit sollte dabei im Vordergrund stehen.

Um Ihnen die Ambivalenz des Themas darzustellen, möchte ich einige Aspekte diesbezüglich ansprechen.

Beispielsweise wird von der einen Seite der Diskussionspartner immer wieder behauptet, Deutschland hätte das strikteste Waffengesetz. Das entspricht nicht den Tatsachen. Länder wie Großbritannien oder Finnland haben wesentlich schärfere Bestimmungen als die Bundesrepublik Deutschland. So geht man in Großbritannien für mindestens 5 Jahre ins Gefängnis, wenn man mit einer illegalen Waffe erwischt wird. In Deutschland liegt das Strafmaß bei lediglich mindestens einem Jahr.

Andererseits ist das Waffenkontrollgesetz jedoch dann schwer auszuführen, wenn die Sportschützen ihren Sport nicht mehr in ihrem Heimatland frei ausüben können, so wie in Großbritannien, sondern auf benachbarte Länder zum Training ausweichen müssen. So eine Entwicklung darf nicht in Deutschland stattfinden.

Es muss hier weiterhin möglich sein, dass Sport-, Schützen- und Jagdvereine ihren Mitgliedern die Möglichkeit eröffnen, ihren Sport vor Ort auszuüben bzw. ihrem Hobby nachzugehen. Nicht zuletzt auch weil sie in ihren Regionen eine bedeutende gesellschaftliche Stellung haben und wichtige Zentren des gesellschaftlichen Lebens in ihren Regionen darstellen.

Ein weiterer Gesichtspunkt, den es zu beachten gilt, ist die Frage nach der Kontrolle der Vererbung von Waffen. Schätzungen zu Folge befinden sich zurzeit ca. 1 Millionen Waffen in Deutschland im Umlauf, für die nie ein Waffenschein beantragt wurde, die einfach vererbt wurden. Ob der Erbe mit der Waffe umgehen kann, sie ungeschützt im Schrank liegen hat oder gar eine Straftat mit ihr plant, ist nicht überprüfbar. Und das sollte es aber sein, wenn man über effektive Waffengesetze sprechen will.

Weiterhin ist es auch Experten nicht möglich, mit abschließender Sicherheit zu sagen, wie viele Waffen es in der Bundesrepublik insgesamt eigentlich gibt. Zwischen 8 und 10 Millionen, so die Schätzung. Und das sind die Zahlen der legalen Waffen. Sie können sich sicherlich gut vorstellen, dass die Dunkelziffer wesentlich höher sein muss.

Sie sehen, eindimensional kann dieses Thema nicht behandelt und diskutiert werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten mit einbezieht. Ob dies über zentrale Waffenlager erfolgt, über die Beschränkung der Anzahl von Waffen, die registrierte Personen besitzen dürfen, oder über direkte Kontrollen bei den Waffenhaltern
werden die Ergebnisse der aktuellen Debatte zeigen.

Dennoch und das betone ich: Der Schutz der Öffentlichkeit steht für mich an erster Stelle.
Entscheidend ist, dass solch ein schreckliches Ereignis wie das in Baden-Württemberg in Zukunft verhindert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB