Frage an Andreas Steppuhn von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steppuhn,
als Mitglied des Ausschusses für Recht etc. tragen Sie für Recht, Gleichstellung und auch die Sicherheit der Kinder in Schulen Verantwortung, haben die Aufsicht über Justiz und Staatsanwaltschaft.
In der Sendung
FAKT IST! Getrennt leben, gemeinsam erziehen – Das Recht aufs Kind
hatte Herr Dr. Stefan Rücker festgestellt, es handele sich um „die seelische Hinrichtung eines Kindes“.
Frau Eva von Angern fand es „… furchtbar …, daß ein solches Video gedreht …“ und „… veröffentlicht …“ wurde. Das sei „… der nächste Mißbrauch an diesem Kind und das nächste Trauma …“. Und Sie hofften, daß es keine Nachahmer gibt.
Gestern habe ich gehört, daß es der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Herr Richter Michael Braun, gewesen sein soll, der im Landtag - wie von Frau von Angern berichtet - verkündet habe, weder Ronja, noch die anderen Kinder seien traumatisiert!
Ich frage an, wie Sie
• mit Blick auf die Bewertung von Herrn Dr. Rücker die Maßnahme des Herrn Obergerichtsvollzieher Klaus Meilke bewerten, d.h. ob sie sie für rechtlich und tatsächlich zulässig halten.
• über die von Frau Eva von Angern mitgeteilte Auffassung des Landtages denken.
• dazu stehen, daß es im März 2007 in derselben Schule eine fast identische „Kindesübergabe“ durch einen Gerichtsvollzieher gegeben haben soll und die mittlerweile jugendliche Frau gerade in Ansehung der Aktion vom 5. März 2018 retraumatisiert wurde.
• ob Sie es richtig und zulässig finden, daß sich die Herren Richter Michael Braun und Steffen Lutz, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Eisleben, öffentlich zu der doch noch laufenden Rechtssache Ronja geäußert haben, ob Sie diese Richter noch für tragbar halten.
• wie Ihrer Meinung nach das Land Sachsen-Anhalt die an Seele und Leib geschädigten Kinder / Jugendlichen entschädigen sollte / wird.
Mit freundlichen Grüßen
(H. S.)
einfach nur Mensch-SEIN
Sehr geehrter Herr S.,
lassen Sie uns zunächst unser Bedauern über die Vorkommnisse an der Grundschule Helbra zum Ausdruck bringen. Nicht zuletzt als Mutter und Vater fühlen wir mit dem Kind und hoffe auch in seinem Interesse auf eine – im familiären Sinne – vernünftige Lösung und Ruhe. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in seiner Sitzung am 23. März 2018 umfangreich über die Vorkommnisse an der Grundschule Helbra diskutiert. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums haben ausführlich die Hintergründe der Entscheidung des Familiengerichtes erläutert und wir haben keinen Grund, an der sorgfältigen Durchführung sowie an der Rechtmäßigkeit des Familienstreitverfahrens zu zweifeln; wenngleich wir die Umsetzung der Maßnahme für ausgesprochen unglücklich halten. Diese wäre aber zu verhindern gewesen, wenn sich alle Verfahrensbeteiligten an die Absprachen gehalten hätte. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass dies nicht geschehen ist.
Für die Zukunft ist sicherlich daran zu arbeiten, dass erstens derartige Maßnahmen durch verbindliche Vorabsprachen und deren Einhaltung nicht notwendig werden, dass zweitens Zwangsmaßnahmen möglichst nicht in Schulen oder Kindertagesstätten durchgeführt werden und dass drittens Schulen und deren Leitungen – wenn nötig – möglichst umfangreich auf die Situation vorbereitet werden.
Mit freundlichem Gruß
Silke Schindler
Andreas Steppuhn