Andreas Steppuhn
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Frage von Hartmut S. •

Frage an Andreas Steppuhn von Hartmut S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrteer Herr Steppuhn,

nach beinem Arbeitsunfall bin ich Erwerbsunfähig.
Meine Frau bezieht ALGII. Unfallrente die ich von der BG beziehe wird voll auf ALGII angerechnet. Medizinische Behandlungen kann ich kaum wahrnehmen, da das Fahrgeld nicht aufgebracht werden kann. Die Bundesregierung plante eine Änderung dieser Regelung. Wie ist der Stand?

mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schickedanz

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schickedanz,

ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Anrechnung von Unfallrenten auf die Grundsicherung.

Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort geben, da mir von einer geplanten Gesetzesänderung nichts bekannt ist. Richtig ist, dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung seit Ende 2004 in voller Höhe auf die Grundsicherung angerechnet wird. Richtig ist auch, dass diese Regelung für die betroffenen ungünstiger ist als die bis dahin geltenden Bestimmungen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das Bundessozialgericht hat sich jedoch im September und Dezember 2007 mit dieser Frage beschäftigt und entschieden, dass die Verrechnung der Verletztenrente mit der Grundsicherung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Beschluss vom 7. November 2007 entschieden, eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde nicht zuzulassen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist mir wie erwähnt nicht bekannt und wäre derzeit wohl auch nicht mehrheitsfähig. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Steppuhn, MdB