Frage an Andreas Steppuhn von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Stepphun!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?
Sehr geehrter Herr Bogumil,
ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich des Schreibens der Bundesagentur für Arbeit.
Auch ich habe mehrfach die standardisierten Formularvordrucke der Bundesagentur für Arbeit kritisiert.
Nicht nur Arbeitssuchende, die in geförderten Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen tätig sind, sondern auch Geringverdiener mit monatlich wechselnden Einkünften, wie z. B. im Gastronomie- bzw. im Verkehrsbereich, ärgern sich über die Formschreiben der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit begründet die Formulierung in ihren Formschreiben damit, dass diese im Hinblick auf Rückforderungen berechtigt sind und zudem aus juristischer Sicht vor den Gerichten Bestand haben müssen. Wie mir auf meine Anfrage von der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt wurde, ist dies der Grund, weshalb diese Schreiben so abgefasst werden.
Ich habe Ihre Anfrage nochmals zum Anlass genommen, gegenüber der Bundesagentur deutlich zu machen, dass diese Wortwahl in den Formschreiben bei den betroffenen Menschen zu großer Verärgerung führt. Man hat mir nun mitgeteilt, erneut zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Formulierung in den Bescheiden anders zu verfassen bzw. zu verändern.
Ich kann Ihnen jedoch zusagen, dass ich an dieser Angelegenheit dran bleiben werde und hoffe in diesem Zusammenhang, dass es gelingt, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag zu Veränderungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB