Andreas Steppuhn
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Frage von Ursula F. •

Frage an Andreas Steppuhn von Ursula F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

ich bin 61 Jahre alt und beziehe bis zum 08. 01. 2008 ALG I.
Meine Frage ist, ob die vom Gesetzgeber angekündigte Gesetzesänderung zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose auch mich betrifft, oder nur diejenigen betrifft, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach dem 31. 12. 2007 entsteht.

Mit freundlichem Gruß
Ursula Fraustein

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fraustein,

Ihre Frage bezüglich eines Anspruchs älterer Arbeitsloser auf Arbeitslosengeld beantworte ich Ihnen gern.

Die von Ihnen angesprochene Gesetzesänderung des SGB III über die Bezugsdauer des ALG I wurde im Dezember vergangenen Jahres in einer ersten Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Wir, als SPD-Bundestagsfraktion, hatten daher vorgeschlagen den Gesetzentwurf in einem beschleunigten Verfahren auch noch im vergangenen Jahr zu verabschieden, damit bei den Betroffenen keine Verunsicherung entsteht.

Leider war dies mit dem Koalitionspartner von CDU/CSU nicht zu machen. Die Unionsfraktion hat gegen ein beschleunigtes Verfahren votiert.

Dadurch wird jedoch nun das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des SGB III frühestens im Februar und nach der Entscheidung des Bundesrates beschlossen werden können.

Mitteilen möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass das Gesetz zur verlängerten Anspruchsdauer des Arbeitslosengeld I trotzdem – rückwirkend – zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Hierauf konnten wir uns mit dem Koalitionspartner von CDU/CSU einigen.

Zur verlängerten Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I selbst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Übergangsregelung des Gesetzentwurfes vorsieht, dass auch Arbeitslose, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (d. h. 1. Januar 2008) ALG I beziehen, mit in die Verlängerung einbezogen sind, insofern sie nach dem neuen Gesetz einen Anspruch auf längeres Arbeitslosengeld hätten.

Das Verfahren der Rückwirkung mussten wir wählen, da eine verlängerte Zahlung des Arbeitslosengeldes I am 1. Januar 2008 ohne Rechtsgrundlage unzulässig gewesen wäre. Die Bundesagentur für Arbeit wird jedoch die Betroffenen systematisch erfassen und nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Fälle entsprechend rückabwickeln.

Ich bedauere sehr, dass diese Verzögerung aufgrund der Haltung unseres Koalitionspartners eingetreten ist, denn so werden viele Menschen unnötig beunruhigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Steppuhn, MdB