Frage an Andreas Steppuhn von Michael H. bezüglich Wirtschaft
Werter Herr Abgeordneter,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 13.12.07 zum Thema Entlohnung der "Ost"-Briefträger.
Wie ich Ihrer Biografie entnehme sind Sie nicht nur Gewerkschaftsmitglied, vielmehr waren Sie sogar Funktionär Ihrer Gewerkschaft. In Anbetracht dieser Vorgeschichte ist Ihre sinnfreie Antwort um so beschämender. Ich lernte noch: "Wenn Dein starker Arm es will, stehen alle Räder still"
Erläutern Sie mir doch bitte Ihren letzten Absatz.
Was heißt mittelfristig?
Von wessen Bemühen reden Sie, nun doch der BT?
MfG
Harr
Sehr geehrter Herr Harr,
vielen Dank für ihre erneute Anfrage. Richtig ist, dass ich nicht nur Gewerkschafter war sondern auch noch bin. Meine Antwort war weder sinnfrei noch beschämend. Richtig ist, dass die Mindestlöhne auf der Grundlage des Entsendegesetzes (so lange es keine gesetzlichen Mindestlöhne gibt) allein von den Tarifvertragsparteien festgelegt werden. In meiner Antwort habe ich mich auf den derzeitigen Zustand bezogen und versucht deutlich zu machen, dass es auch deshalb keine einheitlichen Mindestlöhne in Ost und West gibt weil dieses von den Tarifvertragsparteien weitestgehend (mit Ausnahme des Dachdeckerhandwerks) so festgelegt worden ist.
Dies bedeutet nicht, dass ich für unterschiedliche Mindestlöhne in Ost und West bin. Im letzten Absatz habe ich mich darauf bezogen, dass das Bemühen der SPD-Bundestagsfraktion, und somit auch mir als SPD-Bundestagsabgeordneten, ist, mittelfristig zu flächendeckenden Mindestlöhnen zu kommen. Das heißt auch, dass es das Bemühen der SPD-Bundestagsfraktion sein wird zu einheitlichen Mindestlöhnen zu kommen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Niedriglöhnen an der Tagesordnung sind wie z.B. in einigen Dienstleistungsbereichen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestlöhne, trotz der Unterschiede zwischen Ost und West, vielfach erheblich höher liegen als das, was zum Teil an Zahlen in der öffentlichen Diskussion als gesetzlicher Mindestlohn (7,50 €) genannt wird.
Dieses gilt zum Beispiel auch für die Mindestlöhne der Briefdienstleister in Ostdeutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB