Andreas Steppuhn
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Frage von Walter K. •

Frage an Andreas Steppuhn von Walter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steppuhn,
trifft es zu, dass die Aufstockung von Niedriglöhnen den Nachweis der Bedürftigkeit zur Voraussetzung hat?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kluck

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluck,

auf Ihre Frage zur Nachweispflicht für die Aufstockung von Niedriglöhnen im Rahmen des SGB II möchte ich Ihnen gern antworten.

Es ist richtig, dass der Nachweis der Hilfebedürftigkeit dargelegt werden muss. Denn die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterliegt einem strengen Nachrangprinzip und setzt nur ein, wenn der erwerbstätige Hilfebedürftige sich nicht selbst helfen kann und wenn alle anderen Möglichkeiten (Einkommen,Vermögen etc.) geprüft sind und nicht in Frage kommen. Wer hilfebedürftig ist, ist im SGB II, § 9 festgelegt. Das bedeutet, dass jede so genannte Notlage aufgezeigt werden muss. Erwerbstätige Hilfebedürftige müssen ihr Einkommen vom Arbeitgeber bestätigen lassen (SGB II § 58).

Dies wird sehr genau genommen, da es sich bei den Geldern, die hierfür zur Verfügung gestellt werden, um finanzielle Mittel handelt, die von der Gemeinschaft steuerfinanziert aufgebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Steppuhn, MdB