Andreas Steppuhn
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Frage von Michael H. •

Frage an Andreas Steppuhn von Michael H. bezüglich Wirtschaft

Werter Herr Abgeordneter,
bezüglich der unterschiedlichen Entlohnung der "Ost"-Briefträger gegenüber deren Kollegen im "Westen" wurde mir über dieses Forum mitgeteielt, das daß Sache der Gewerkschaft wäre. Der BT hätte nur über Aufnahme ins Entsendegesetz entschieden. Wenn ich richtig informiert bin, sind Sie Gewerkschafter.
Welchen Grund können Sie mir benennen, das nach über 17 Jahren, den Briefzustellern in unserer Heimat so ins Gesicht geschlagen wird?
MfG
Harr

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harr,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema unterschiedliche Entlohnung der Briefträger in Ost und West.

Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag auf Grundlage der zurzeit gültigen Gesetzeslage über die Aufnahme der Beschäftigten im Bereich der Postdienste in das Arbeitnehmerentsendegesetz entscheidet.

Die Mindestlöhne selbst werden von den Tarifvertragsparteien festgelegt.

Auch ich halte es für nicht gut, dass es nach wie vor Unterschiede bei der Entlohnung zwischen Ost und West gibt. Allerdings sind die Arbeitgeber in vielen Bereichen nicht bereit, Tarifverträge zu unterzeichnen, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit festschreiben. Einzige Ausnahme bildet derzeit hier nur das Dachdeckerhandwerk, wo gleiche Mindestlöhne in Ost und West festgeschrieben wurden.

Dass es keine einheitlichen Löhne gibt, liegt nicht an den Gewerkschaften, sondern an der Haltung der Arbeitgeberverbände. Der Gesetzgeber hat hierauf keinen Einfluss.

Unser Ziel, als SPD-Bundestagsfraktion ist es aber, mittelfristig zu flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen zu kommen. Im Rahmen dessen wird es unser Bemühen sein, gleiche Löhnen in Ost und West zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Steppuhn