Frage an Andreas Steppuhn von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit
Herr Steppuhn,
Welche Position werden Sie zum Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung einnehmen, stimmen Sie dafür oder dagegen?
Beziehen Sie Stellung!
Mit demokratisch freiheitlichen Grüßen,
Daniel Kisser
Sehr geehrter Herr Kisser,
mit Ihrem Schreiben haben Sie Bedenken gegenüber der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formuliert, über die in den kommenden Wochen im Deutschen Bundestag abgestimmt werden wird. Gerne beziehe ich zu diesem Thema Stellung.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war zunächst bis zum Herbst 2007 umzusetzen, sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von Speicherunsgpflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.
Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufrieden stellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die Vorratsdatenspeicherung auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.
Dabei hatten die Initiatoren der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen:
So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlungen ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher.
Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn die Speicherung dieser Daten wäre für die Telekommunikationsunternehmen, bspw. aufgrund der Speicherung einer solchen Flut von Daten, sehr teuer geworden.
Auch dieses Thema ist vom Tisch: „erfolglose Anrufversuche“ müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden.
Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf umfasst die Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen, wer mit wem wann und – bei der Mobilfunktelefonie – von wo aus telefoniert hat. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie – bei der Mobilfunktelefonie – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung.
Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.
Hinzukommt, dass mit dem vorliegenden Regierungsentwurf auch die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität umgesetzt werden sollen, um Computer- und Internetkriminalität noch wirksamer begegnen zu können. Eine verdeckte Onlinedurchsuchung, wie sie derzeit in anderem Zusammenhang diskutiert wird, ist allerdings nicht Gegenstand der Regelung.
Es sei Ihnen versichert, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion in den laufenden parlamentarischen Beratungen, unter Beachtung der Umsetzungsnotwendigkeiten der EU-Vorgaben, sowohl die Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch unsere Verpflichtung zum Schutz der Bürgerrechte weiterhin sehr ernst nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB