Frage an Andreas Steppuhn von Hermann S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Warum soll die Förderung der Dörfer in Zeiten allgemeinen Aufschwungs zurück- gefahren werden?(MZ vom 03.09.2007) Sind die Menschen auf dem Lande weniger wert,als die der Stadt?
Soll mit der Bildung von Einheitsgemeinden,der Zusammenfassung kleiner Dörfer,den die meisten Bürger nicht wollen,die Entwicklung des ländlichen Raumes aus Kostengründen zurückgefahren werden? Mit dieser undemokratischen Verfahrensweise erhalten doch nur ultra linke und rechtsradikale Gruppierungen auf dem Lande Auftrieb. Wollen Sie so etwas unterstützen?
Sehr geehrter Herr Scheffler,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Arbeitsaufgaben.
Vorweg möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bildung von Einheitsgemeinden und die Zuweisung der finanziellen Förderung für die Dorferneuerung Ländersache ist, das heißt in den Bereich der Länderzuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt fallen. Nichts desto trotz möchte ich Ihnen auf Ihre an mich gerichteten Fragen antworten.
Die zurückgehenden Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum machen einen solchen Schritt, der Bildung von Einheitsgemeinden, notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu gewährleisten.
Insbesondere kleine Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben allein nicht mehr die Finanzkraft, notwendige Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen oder Investitionen zu tätigen. Deshalb ist es erforderlich, mit der Bildung von Einheitsgemeinden neue und leistungsfähigere Strukturen zu bilden. Die neugeschaffenen Einheitsgemeinden sollen so nicht nur die kommunale Aufgabenerfüllung sicherstellen, sondern für die Bürgerinnen und Bürger zugleich eine bessere Versorgung bieten.
Es ist richtig, dass das Land Sachsen-Anhalt neue Grundsätze der Förderbereiche Städtebauförderung und Dorferneuerung unternommen hat. Dies hängt jedoch damit zusammen, dass die für die neue EU-Förderphase 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapper geworden sind, eine Umorientierung also notwendig gewesen ist.
Das Land Sachsen-Anhalt hat daher im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung beschlossen, dass Vorhaben in ländlich geprägten Städten und Dörfern, die am 30.6.2006 weniger als 7.500 Einwohner hatten und die nicht der Städtebauförderung unterliegen, gefördert werden. Ebenso werden Vorhaben in Ortsteilen von Einheitsgemeinden, die nicht der Städtebauförderung unterliegen und die vor dem 30.6.2006 gebildet wurden, gefördert.
Letzteres geschieht über die Dorferneuerung und Dorfentwicklung unabhängig von der Einwohnerzahl der Einheitsgemeinde, wenn der Ortsteil am Stichtag (30.06.2006) weniger als 7.500 Einwohner hatte. Eingemeindungen und Zusammenschlüsse, die nach dem 30.6.2006 stattfanden, haben keine Auswirkungen auf die Förderung in der Förderperiode 2007 bis 2013.
Ziel dieser Entscheidung war, sicherzustellen, dass die Entwicklung des ländlichen Raumes nicht vernachlässigt wird, Förderlücken geschlossen werden und die Interessen der Bürger auf den Dörfern auch weiterhin gewahrt werden.
Sollten Sie weitergehende Fragen zur Dorferneuerung haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden oder direkt an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Mitte, das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zugeordnet ist.
Ich hoffe, dass ich Ihren weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Steppuhn, MdB