Andreas Steppuhn
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Frage von Tommi S. •

Frage an Andreas Steppuhn von Tommi S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Stepphuhn,

als Vorsitzender des Ortsvereins von ver.di in Aschersleben würde es mich mal sehr interessieren warum Sie, als Mitglied im Bundesvorstand in der IG BAU, sich der Abstimmung für einen gesetzlichen Mindestlohn entzogen haben, obwohl sie ihn ja für Ihre Branche bereits erfolgreich durchsetzen konnten.
Aus Ihrer Erfahrung heraus dürfte es sich doch mittlerweile herausgestellt haben, dass sowohl die Mitarbeiter, als auch der Unternehmer selbst daraus NUR Vorteile erzielt!
Wir kämpfen seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn (den ihre Partei ja mit einem mal auch fordert) aber einer Abstimmung im Bundestag bleiben Sie fern. Wieso?

Mit freundlichem Gruß,

Tommi Sander
(Ortsvorsitzender ver.di Aschersleben)

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sander,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mein Stimmverhalten zum Antrag der Fraktion „Die Linke“ auf Einführung eines Mindestlohns ansprechen. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.

Zunächst zu der Frage, warum ich an der Abstimmung nicht teilgenommen habe.

Es ist schlicht weg so gewesen, dass ich langfristig einen Termin in meinem Wahlkreis Harz zugesagt und wahrgenommen habe. Als direkt gewählter Abgeordneter für den Harz ist mir dieser sehr wichtig gewesen.

Im Übrigen - und dies ist in meinem politischen und gewerkschaftspolitischen Handeln immer ablesbar gewesen - bin ich und stehe ich für die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen.

Allerdings halte ich es für wichtig, dass zunächst in möglichst vielen Branchen Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz eingeführt werden. Denn gerade in den Bereichen des Baugewerbes, des Maler- und Lackiererhandwerkes und des Dachdeckerhandwerkes ist deutlich geworden, dass diese Mindestlöhne weitaus höher liegen als es die Forderungen der Fraktion „Die Linke“ vorsehen.

Überall da, wo keine Branchenmindestlöhne eingeführt werden können, halte ich es allerdings in der Folge für richtig, zu gesetzlichen Mindestlöhnen zu kommen.

In diesem Zusammenhang sei mir auch der Hinweis gestattet, dass ich als Verhandlungsführer der IG BAU noch vor wenigen Tagen die Möglichkeit hatte, gemeinsam mit den Arbeitgebern für das Maler- und Lackiererhandwerk eine einheitliche Lohnuntergrenze und somit einen Mindestlohn in Höhe von 9,50 € für alle Beschäftigten der Branche, wozu auch Leiharbeiter gehören, zu verhandeln und im Rahmen dessen einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Über die Details können Sie sich gern unter http://www.igbau.de informieren.

Im Übrigen hätte der Antrag „Der Linken“ zur Einführung eines Mindestlohns, auch wenn er im Deutschen Bundestag eine Mehrheit bekommen hätte, nicht dazu geführt, dass es in Deutschland zu einem gesetzlichen Mindestlohn gekommen wäre. Spätestens im Bundesrat wäre dieser dann an den Mehrheitsverhältnissen von CDU/CSU in den Ländern gescheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB