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Frage von Marko R. •

Frage an Andreas Siegmund von Marko R. bezüglich Verbraucherschutz

Gesetzgebungsverfahren dauern in der Bundesrepublik zu lange.
Wie wollen Sie ausschließen, dass in wichtigen Gesetzgebungsverfahren durch einen Volksentscheid wichtige Entscheidungen noch weiter hinausgezögert werden?
Wenn man einen Volksentscheid hinauszögert, weil die Regierenden die Stimme des Volkes schon vorahnen und wissen, dass Steuererhöhungen und andere ungeliebte Entscheidungen verhindert werden könnten, wer tritt denen dann auf die Finger?

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Sehr geehrter Herr Romankewitsch,

Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal möchte ich leisen Widerspruch zu Ihrer Feststellung anmelden, Gesetzgebungsverfahren dauerten in der BRD zu lange. Das ist sicher in einigen Fällen so wahrnehmbar, doch genauso könnte man in vielen Fällen feststellen, der Gesetzgeber habe sich nicht genug Zeit genommen und gesetzliche Maßnahmen übers Knie gebrochen. Denken Sie an die Kürzung der Pendlerpauschale, an das Gesetz zur Schaffung des Bankenrettungsfonds und der SOFFIN-Behörde, an das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern und vor allem an die unglaublich hohe Geschwindigkeit, mit der es eine Minderheit im Mai 2009 verstanden hat, gegen verschiedene Gesetzesvorlagen zur Einführung von Volksentscheiden eine parlamentarische Mehrheit zu organisieren. Und das gegen die aus vielen Umfragen bekannt klare Mehrheit der Bevölkerung.

Daneben können Sie aus den Veröffentlichungen des Bundestags die Vielzahl von Gesetzen ersehen, die in kürzester Zeit „durch gewunken“ werden. Man erkennt den Umfang dieser „Produktion“ von Gesetzen bereits an dem enormen Wachstum des Bundesgesetzblatts.

Sicher muss man Ihnen Recht geben, wenn man an die vielen Gesetze und gesetzlichen Reformen denkt, deren Abfassung und Erledigung sich über Jahre hinzieht, bzw. die sich als ewige Baustelle über Jahrzehnte durch die Arbeit des Parlaments ziehen und uns als Nachrichtenthema beständig begleiten. Welcher 30jährige auf der Welt kann schon von sich behaupten, sein gesamtes bisheriges Leben während der Umsetzung einer Gesundheitsreform verbracht zu haben, deren Ende auch mit dem umstrittenen und offensichtlich unwirksamen Gesundheitsfonds noch keineswegs abzusehen ist?

Deshalb denke ich, dass eine pauschale Beurteilung des Gesetzgebungsverfahrens in unserem Bundesstaat als zu langsam nicht zutrifft. Doch gebe ich Ihnen Recht, wenn es dort enorm viel Potential zur Verbesserung gibt.

Betrachtet man nun die Zustände in Ländern, die Volksentscheide als selbstverständliche Übung demokratischen Zusammenlebens praktizieren, so lässt sich dort nirgends feststellen, dass durch die Plebiszite Gesetzgebungsverfahren verzögert werden. Betrachten Sie die Schweiz, deren administrative Abläufe funktionieren wie eben ein Schweizer Uhrwerk. Oder schauen Sie nur auf den „Rebellenstaat“ Bayern. 11 Volksentscheide in 60 Jahren ohne dass es deswegen zu Verzögerungen gekommen wäre. Im Gegenteil: Am Beispiel Kaliforniens können Sie sehen, dass parlamentarische Blockaden rein aus Trotz gegen die Regierung dort durch Gouverneur Schwarzenegger per Volksentscheid umgangen werden. Das Mittel ist eben nur ein weiteres Werkzeug, dessen Einsatz mit Umsicht und Bedacht verwendet werden muss, aber bei weitem kein Heilmittel. In diesem Sinne geht es mir und meinen Mitstreitern um Verbesserung der Demokratie und vor allem auch darum, die gefühlte Distanz der Bevölkerung zu den Entscheidungen der Politik zu verringern.

Wir denken, dass beiden Arten der Gesetzgebung am Ende die gleichen Schwierigkeiten und Fallstricke innewohnen. Deshalb haben wir in unserem Gesetzesvorschlag, den Sie unter http://www.fuervolksentscheide.de/volksentscheide/unser-konzept.html nachlesen können, verbindliche Fristen zur Erledigung vorgesehen. Generell denke ich, dass wir - warum nicht durch einen entsprechenden Volksentscheid – für ein planmäßiges und fristgerechtes Arbeiten im Parlament sorgen sollten. Wie Sie mit Ihrer Kritik richtigerweise anregen, gibt es dort Handlungsbedarf.

In Bayern steht ein Volksentscheid an. Die dortige ÖDP hat erforderliche 25.000 Unterschriften zur Einreichung eines Volksbegehrens gesammelt, Nun läuft das Prüfungsverfahren und danach werden die Unterschriftenlisten zur Eintragung für die Bürger in den Meldeämtern ausgelegt. Sofern dann in lediglich 14 Tagen 10 % der Wahlberechtigten für die Durchführung des Volksentscheids stimmen, wird dieser entsprechend der gesetzlichen Fristen stattfinden. Sicher nicht mehr vor der Bundestagswahl, aber dennoch: Beobachten Sie das und bilden Sie sich ein Urteil.

Deshalb müssen wir nicht nur für die Einführung von Volksentscheiden sorgen, sondern auch ein genau geregeltes Verfahren kommen, das die Verhinderungsmöglichkeiten gegnerischer Interessengruppen einschränkt. Das wäre dann auf Grund der Bedeutung die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Und natürlich muss der Rechtswegegarantie des Art. 19 Grundgesetz entsprechend ein formaler Weg geschaffen werden, für die Einhaltung der Fristen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen aus Tangermünde!
Andreas Siegmund